Arbeitszimmer-Kosten von A bis Z

vom 14. Juni 2010 (aktualisiert am 04. Januar 2021)
Von: Lutz Schumann

Welche Ausgaben für ein Arbeitszimmer lassen sich von der Steuer absetzen? Hier ist zuerst zu unterscheiden zwischen den Kosten für das Zimmer selbst und den Ausgaben für Arbeitsmittel.

Zu den Arbeitszimmerkosten zählen zum Beispiel Parkettfußboden, Beleuchtung, anteilige Miete, Heizkosten und Versicherung. Sie mindern nur dann die Steuerlast, wenn das Finanzamt das Arbeitszimmer anerkennt.

Arbeitsmittel sind immer absetzbar, selbst wenn das Finanzamt den Steuerabzug fürs häusliche Arbeitszimmer verweigert. Unter Arbeitsmittel fallen zum Beispiel Schreibtisch, Computer, Telefon und Fachliteratur. Liegen die Anschaffungskosten ab 2018 bis 800 Euro (ohne Umsatzsteuer), bis 2017 unter 410 Euro im Jahr (plus Umsatzsteuer)), lässt sich der Betrag im Jahr des Kaufs in einer Summe absetzen. Liegt der Kaufpreis höher, sind die Kosten über die Nutzungsdauer des Gegenstands abzuschreiben. Eine Tabelle zur Nutzungsdauer und Abschreibung folgt unten.

Arbeitszimmer-Kosten und Arbeitsmittel von A bis Z

Gegenstände Arbeitszimmerkosten, Ausstattung Arbeitsmittel
Abfalleimer, Papierkorb   absetzbar als Kosten für Arbeitsmittel
Abschreibungen (AfA)   absetzbar als Kosten für Arbeitsmittel
Aktenvernichter   absetzbar als Kosten für Arbeitsmittel
Anrufbeantworter   absetzbar als Kosten für Arbeitsmittel
Beleuchtung absetzbar als Kosten für Arbeitszimmer oder Ausstattung  
Beistelltisch   absetzbar als Kosten für Arbeitsmittel
Besprechungstisch mit Sitzgruppe   absetzbar als Kosten für Arbeitsmittel
Bilder und Poster absetzbar als Kosten für Arbeitszimmer oder Ausstattung  
Blumen und Pflanzen absetzbar als Kosten für Arbeitszimmer oder Ausstattung  
Bodenbelag (Parkett, Laminat, Kork, PVC) absetzbar als Kosten für Arbeitszimmer oder Ausstattung  
Bücherschrank   absetzbar als Kosten für Arbeitsmittel
Bücherregale   absetzbar als Kosten für Arbeitsmittel
Büro- und Schreibmaterial, Schreibutensilien   absetzbar als Kosten für Arbeitsmittel
CD-ROM- und DVD-Rohlinge, Disketten, USB-Massenspeicher für PC   absetzbar als Kosten für Arbeitsmittel
Computer (PC) und Peripheriegeräte (zum Beispiel Drucker, Scanner); letztere können nur zusammen mit dem PC abgesetzt werden   absetzbar als Kosten für Arbeitsmittel
Diktiergerät   absetzbar als Kosten für Arbeitsmittel
Fachbücher und Fachzeitschriften   absetzbar als Kosten für Arbeitsmittel
Faxgerät   absetzbar als Kosten für Arbeitsmittel
Finanzierungskosten des Gesamtgebäudes (entsprechend Arbeitszimmeranteil) absetzbar als Kosten für Arbeitszimmer oder Ausstattung  
Finanzierungskosten für Arbeitsmittel und Einrichtung   absetzbar als Kosten für Arbeitsmittel
Gardinen absetzbar als Kosten für Arbeitszimmer oder Ausstattung  
Hauskosten, zum Beispiel Abgaben, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, Wohngebäudeversicherung, Müllabfuhr, Nebenkosten, Verwaltung (entsprechend Arbeitszimmeranteil) absetzbar als Kosten für Arbeitszimmer oder Ausstattung  
Hausratversicherung (entsprechend Arbeitszimmeranteil) absetzbar als Kosten für Arbeitszimmer oder Ausstattung  
Heizungskosten (entsprechend Arbeitszimmeranteil) absetzbar als Kosten für Arbeitszimmer oder Ausstattung  
Jalousien absetzbar als Kosten für Arbeitszimmer oder Ausstattung  
Kalender, Zeitplaner   absetzbar als Kosten für Arbeitsmittel
Kopierer plus Zubehör   absetzbar als Kosten für Arbeitsmittel
Laptop   absetzbar als Kosten für Arbeitsmittel
Leasingraten, zum Beispiel für Fotokopierer   absetzbar als Kosten für Arbeitsmittel
Miete für Wohnung einschließlich Nebenkosten absetzbar als Kosten für Arbeitszimmer oder Ausstattung  
Modem für den PC (nur zusammen mit PC absetzbar)   absetzbar als Kosten für Arbeitsmittel
Monitor für den PC (bis 800 Euro ohne Umsatzsteuer sofort absetzbar)   absetzbar als Kosten für Arbeitsmittel
Notebook   absetzbar als Kosten für Arbeitsmittel
Parkett, Laminat, Korkbelag absetzbar als Kosten für Arbeitszimmer oder Ausstattung  
Regale   absetzbar als Kosten für Arbeitsmittel
Reinigungskosten absetzbar als Kosten für Arbeitszimmer oder Ausstattung  
Renovierungskosten, dabei verwendetes Material/Werkzeuge absetzbar als Kosten für Arbeitszimmer oder Ausstattung  
Reparaturkosten, Gesamtgebäude (entsprechend Arbeitszimmeranteil) absetzbar als Kosten für Arbeitszimmer oder Ausstattung  
Schreibmaschine   absetzbar als Kosten für Arbeitsmittel
Schreibtisch, Bürostuhl, Leselampe   absetzbar als Kosten für Arbeitsmittel
Smartphone   absetzbar als Kosten für Arbeitsmittel
Software für PC (bis 800 Euro ohne Umsatzsteuer sofort absetzbar)   absetzbar als Kosten für Arbeitsmittel
Stromkosten (entsprechend Arbeitszimmeranteil) absetzbar als Kosten für Arbeitszimmer oder Ausstattung  
Tablet-PC   absetzbar als Kosten für Arbeitsmittel
Tapeten absetzbar als Kosten für Arbeitszimmer oder Ausstattung  
Telefon   absetzbar als Kosten für Arbeitsmittel
Teppich und Teppichboden absetzbar als Kosten für Arbeitszimmer oder Ausstattung  
Zinsen für Hausfinanzierung (entsprechend Arbeitszimmeranteil) absetzbar als Kosten für Arbeitszimmer oder Ausstattung  
Zinsen für Arbeitsmittel   absetzbar als Kosten für Arbeitsmittel

Liegen einzelne Anschaffungskosten bis maximal 800 Euro (ohne Umsatzsteuer) können Sie die Kosten im Kaufjahr in einer Summe als Werbungskosten absetzen. Liegt der Kaufpreis höher, müssen Sie die Kosten über die Nutzungsdauer des Gegenstands abschreiben.

Schnellübersicht: Welche Nutzungsdauer das Finanzamt anerkennt

Beruflich genutzter Gegenstand Nutzungsdauer AfA-Satz
Aktenvernichter 8 Jahre 12,5 Prozent
Anrufbeantworter 5 Jahre 20,0 Prozent
Büromöbel wie Schreibtisch, Bücherschrank, Regale, Stuhl 13 Jahre 7,7 Prozent
Diktiergerät 5 Jahre 20,0 Prozent
Faxgerät 6 Jahre 16,6 Prozent
Fotokopierer 7 Jahre 14,3 Prozent
Handy 5 Jahre 20 Prozent

Notebook und Peripheriegeräte (Drucker, Scanner, Monitor)

3 Jahre 33,3 Prozent
Schreibmaschine 9 Jahre 11,1 Prozent
Stahlschrank 14 Jahre 7,1 Prozent
Telefon 10 Jahre 10,0 Prozent
Teppich, normaler 8 Jahre 12,5 Prozent
Tresor, Safe 23 Jahre 4,4 Prozent

Weitere Abschreibungsregeln stehen in der ausführlichen amtlichen AfA-Tabelle. Hier finden Sie den Online-Rechner für die AfA.

Steuer-Tipp: Selbst wenn das Finanzamt Ihr häusliches Arbeitszimmer steuerlich nicht anerkennt, können Sie trotzdem die Kosten für die soeben genannten, beruflich genutzten Gegenstände als Werbungskosten abziehen, sonfern es sich um Arbeitsmittel handelt.

Beispielrechnung für anteilige Arbeitszimmerkosten

Beispiel: Max Clever ist selbstständiger Berater und arbeitet von zu Hause aus. Sein Eigenheim ist 180 Quadratmeter groß, die Gesamtkosten ohne Grundstück betragen 280.000 Euro. Das Arbeitszimmer umfasst 35 Quadratmeter.

Max CleversRechnung:

Posten Betrag
Absetzung für Abnutzung (AfA, 2 Prozent von 280.000 Euro) 5.600 Euro
Zinsen (5,5 Prozent von 200.000 Euro) 11.000 Euro
sonstige Kosten (Heizung, Versicherung, Strom etc.) 4.000 Euro
Gesamtkosten pro Jahr 20.600 Euro
Arbeitszimmeranteil: 35 qm x 100/180 qm 19,44 Prozent
Kostenanteil, der auf das Arbeitszimmer entfällt: 20.600 Euro x 19,44 Prozent 4.005 Euro

Ergebnis: Max Clever kann 4.005 Euro Arbeitszimmerkosten als Betriebsausgaben absetzen.

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