Ansparabschreibung: Gesamtbetrag statt Einzelposten

vom 14. Mai 2006 (aktualisiert am 31. Juli 2014)

Bei einer Ansparrücklage reicht es aus, wenn Sie eine Gesamtsumme für mehrere geplante Einzelinvestitionen verbuchen, entschied der Bundesfinanzhof (BFH, Aktenzeichen: XI R 52/04). Die einzelnen Posten müssen Sie in einer Liste zusammenstellen, die jedoch erst bei Bedarf beim Finanzamt einzureichen ist. Mit diesem Urteil gehört der Bürokratie-Wahnsinn zur Vergangenheit. Bislang verlangte der Fiskus stets einen Buchung für jeden einzelnen Investitionsgegenstand.

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