Abgabefristen verpasst - was tun? (Steuererklärung 2008 Kapitalanleger)

vom 20. Oktober 2009 (aktualisiert am 06. Juli 2013)
Von: Lutz Schumann

Wer seine Einkommensteuererklärung 2008 noch nicht abgegeben hat, sollte sich jetzt beeilen: Die Finanzämter verschicken verstärkt in den Monaten Oktober und November ihre Aufforderungen, die Steuererklärung des Vorjahrs einzureichen. Meist bleiben dafür 4 Wochen ab Briefdatum. Wer auch diese Frist verstreichen lässt, riskiert Zwangsmaßnahmen, zum Beispiel eine Schätzung.

Was genau Sie tun sollten, hängt in erster Linie davon ab, ob das Finanzamt Ihnen bereits eine Frist zur Abgabe Ihrer Steuererklärung gesetzt hat.

Finanzamt hat sich noch nicht gemeldet

Wenn Sie noch auf das amtliche Aufforderungsschreiben warten, sollten Sie jeden Tag als geschenkte Zeit ansehen und ihn nutzen, um Ihre Steuererklärung vorzubereiten und zu erstellen. Denn häufig reicht die vierwöchige Frist nicht aus, um alle Belege und sonstige Unterlagen zu suchen und zusammenzustellen. Mit Post vom Finanzamt ist jetzt jederzeit zu rechnen.

Steuer-Tipp: Beantragen Sie zu diesem Zeitpunkt nicht von sich aus eine Fristverlängerung! Sie machen das Amt nur unnötig auf Sie aufmerksam. Warten Sie, bis Sie Post erhalten und beantragen Sie erst dann eine Verlängerung!

Schnell abgeben oder hinauszögern? Faustregel: Wenn Sie für das Jahr 2008 erwarten, Steuern nachzahlen zu müssen, sollten Sie Ihre Erklärung möglichst spät abgeben. Dadurch verschaffen Sie sich einen Zinsvorteil. Warten Sie also bis zur amtlichen Aufforderung und lassen Sie einen großen Teil der Abgabefrist verstreichen. Rechnen Sie hingegen mit einer Steuererstattung, lohnt es sich, die Steuererklärung möglichst schnell abzugeben.

Allerdings sollten Sie die Abgabe auch nicht übermäßig hinauszögern, da sonst pro Monat 0,5 Prozent Zinsen auf die Steuernachforderung anfallen (Paragraf 233a Abgabenordnung, AO). Die Verzinsung beginnt 15 Monate nach Ende des Steuerjahrs, hier also ab dem 1. April 2010. Der Zinszeitraum endet mit der Steuerfestsetzung durch den Steuerbescheid.

Finanzamt hat zur Abgabe der Steuererklärung aufgefordert

Wenn Sie Ihre Aufforderung bereits erhalten haben, erstellen Sie schleunigst Ihre Steuererklärung und geben diese ab! In der Regel bleiben Ihnen dafür 4 Wochen ab Briefdatum.

Haben Sie partout keine Zeit und dafür gute Gründe, dann beantragen Sie eine Fristverlängerung. Ein formloses Schreiben genügt. Allerdings geben die Ämter einem solchen (späten) Antrag nur noch in begründeten Einzelfällen bis Ende 2009 statt. Als Gründe akzeptiert der Fiskus Umzug, Krankheit, Kur und einen aus beruflichen Gründen vorgezogenen Urlaub.

Steuer-Tipp: Wenn Sie in das Einzugsgebiet eines anderen Finanzamts gezogen sind, haben Sie eine Chance auf eine inoffizielle zusätzliche Frist, wenn Ihr bisheriger Sachbearbeiter einverstanden ist. Er nimmt Ihre neue Anschrift auf und leitet Ihren Steuerfall an das neue zuständige Finanzamt weiter. Sie warten jetzt, bis das neue Finanzamt sich bei Ihnen meldet und Ihnen eine letzte Frist zur Abgabe der Steuererklärung setzt. Diese letzte Frist ist zwar recht kurz, doch bis sich das neue Finanzamt überhaupt meldet, vergehen mindestens 4 Wochen, möglicherweise sogar wenige Monate, durchaus bis in das Jahr 2010 hinein.

Hintergrund: Fristen zur Abgabe der Steuererklärung 2008:

Die Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung 2008 ist am 31. Mai 2009 abgelaufen (genau genommen feiertagsbedingt am 2. Juni 2009). Wer diesen Termin verpasst hat, brauchte sich nicht sonderlich zu sorgen: Die meisten Bundesbürger geben ihre Steuererklärung ohnehin später ab und die Finanzämter reagieren in der Regel erst dann, wenn die Erklärung nicht spätestens am 30. September vorliegt. Auf Antrag ist eine Fristverlängerung bis zum 20. November eines Jahres möglich, in begründeten Ausnahmefällen bis zum 31. Dezember.

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