85.000 Euro vom Finanzamt knallhart behalten

vom 09. Februar 2013 (aktualisiert am 09. November 2015)
Von: Carsten Wegner

Stellen Sie sich vor, Sie sehen auf Ihrem Kontoauszug und das Finanzamt hat Ihnen 216 Mal so viel Geld überwiesen, wie Ihnen zusteht. Was würden Sie machen? Einem Ehepaar im Saarland ging genau so: 85.178 Euro lagen plötzlich auf dem Konto - ohne jeden Grund. Die Eheleute hielten den Mund, warteten lang genug, klagten gegen das Finanzamt und dürfen das Geld nun behalten.

Fetter Fehler des Finanzamts

Der Fall: Dem saarländischen Paar standen 336 Euro einbehaltene Lohnsteuer plus 58 Euro Zinsen zu. Stattdessen gab der Sachbearbeiter im Finanzamt 70.995 Euro Steuerrückzahlung plus 14.183 Euro Erstattungszinsen in den Computer ein, zusammen also 85.178 Euro. Das Finanzamt schickte den falschen Steuerbescheid raus und überwies das Geld.

All das geschah im Jahr 2002. Der Bescheid wurde im selben Jahr rechtskräftig, die gesetzliche Verjährungsfrist begann zu laufen: 5 volle Jahre nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem der Steuerbescheid rechtsgültig wurde. Die Folge: Ab 1. Januar 2008 gehörte das Geld laut Gesetz unwiderruflich dem Ehepaar.

Doch das Finanzamt war anderer Meinung. Es stellte seinen Fehler im August 2008 fest, berichtigte nachträglich den Steuerbescheid und forderte das zu viel gezahlte Geld samt Zinsen zurück. Die Begründung: Der Anspruch auf Rückzahlung sei nicht verjährt, weil das Finanzamt den Fehler noch nicht erkannt habe. Das Ehepaar klagte dagegen vor dem Finanzgericht Saarland und schließlich vor dem Bundesfinanzhof (BFH).

Finanzamt darf nicht ewig ändern

Der BFH entschied, vereinfacht gesagt, dass die Verjährungsfrist und deren Beginn für beide Seiten gleich gelten. Das Gesetz stelle Rechtssicherheit darüber her, was der Steuerpflichtige zu zahlen habe und was ihm zu erstatten sei. Begänne die Frist erst, nachdem das Finanzamt seinen Fehler bemerkt hätte, dann liefe sie ins Leere. Das könne nicht der Sinn des Gesetzes sein (BFH-Urteil vom 25. Oktober 2011, Aktenzeichen: VII R 55/10, Vorinstanz: FG Saarland, Aktenzeichen: 2 K 120/10).

Fazit und Checkliste: Wenn Ihr Finanzamt einen Fehler macht und Ihnen zu viel Geld überweist, dürfen Sie das Geld möglicherweise behalten. Welche Regeln dafür gelten und wie Sie Ihre Chance erhöhen, lesen Sie in unserer kostenlosen 11-Punkte-Checkliste "Fehler des Finanzamts? Behalten Sie das Geld!"

Mehr Tipps zum Thema in diesen Rubriken: Finanzamt, Finanzamts-Fehler, Steuerhinterziehung & Schwarzgeld