2009: Mehr Geld für Familien und haushaltsnahe Dienstleistungen

vom 09. Januar 2009 (aktualisiert am 17. April 2009)
Von: Lutz Schumann

Am 1. Januar 2009 ist das Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen in Kraft getreten. Das neue Gesetz enthält folgende Änderungen:

1. Der Kinderfreibetrag erhöht sich um 96 auf 1.920 Euro pro Kind und Elternteil, insgesamt also um 192 auf 3.840 Euro für Verheiratete.

2. Das Kindergeld steigt für das erste und zweite Kind um jeweils 10 Euro auf 164 Euro, für das dritte Kind um 16 Euro auf 170 Euro sowie für das vierte und weitere Kinder um jeweils 16 Euro auf 195 Euro monatlich.

3. Kinder und Jugendliche aus Familien, die auf Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB XII) angewiesen sind, erhalten bis zum Abschluss der Jahrgangsstufe 10 einen Schulkostenzuschuss. Dieser Zuschuss beträgt 100 Euro und wird jeweils zum Schuljahresbeginn gezahlt. Die Regelung gilt ab dem 1. August 2009.

4. Der steuerliche Rahmen für die haushaltsnahe sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und die haushaltsnahe Dienstleistung einschließlich Pflege- und Betreuungsleistungen wurde ebenfalls geändert. Private Haushalte werden stärker gefördert, wenn sie eine haushaltsnahe Dienstleistung oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung beanspruchen.

Absetzbar sind ab 2009 einheitlich 20 Prozent der Kosten bis zu 20.000 Euro. Dies bringt einen Steuervorteil von höchstens 4.000 Euro pro Jahr. Wer Minijobber im Haushalt beschäftigt, setzt 20 Prozent der Lohnkosten ab. Die Höchstgrenze liegt bei Lohnkosten von 2.550 Euro pro Jahr, was eine maximale Steuerersparnis von 510 Euro pro Jahr bedeutet.

5. Mieter und Immobilienbesitzer setzen ab 2009 private Handwerkerleistungen besser von Ihrer Steuerschuld ab. Die Höchstgrenze des 20-prozentigen Steuerbonus für Instandhaltung und Modernisierung verdoppelt sich auf 1.200 Euro pro Jahr.

Steuer-Tipp: Wenn Sie als Mieter oder Immobilienbesitzer Ihren Steuerbonus für 2008 bereits voll ausgeschöpft haben, sollten Sie weitere Arbeiten erst im neuen Jahr ausführen lassen. Achtung: Sowohl die Arbeiten als auch die Bezahlung dürfen erst im Jahr 2009 erfolgen.

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