Welche Daten hat das Finanzamt von mir und wie sicher sind meine Daten?

Von Dipl.-Finanzwirt (FH) Stefan Weiher

Das Finanzamt ist eine richtige Datenkrake. Von vielen Behörden und Banken erhält das Finanzamt ihre Daten. Welche Daten genau weitergegeben werden und wie das Finanzamt diese Daten sichert, erklären wir Ihnen in diesem Artikel.

Arbeitgeber

Das Finanzamt hat die Arbeitgeber verpflichtet, die Lohnsteuerdaten direkt an das Finanzamt elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. So weiß das Finanzamt bereits vor der Abgabe ihrer Steuererklärung, für welche Firmen Sie als Angestellter gearbeitet haben, wie hoch Ihr Lohn war und welche Abzüge wie zum Beispiel Lohnsteuer oder Kirchensteuer der Arbeitgeber einbehalten hat. Auch welche Beträge der Arbeitgeber an die Renten- und Krankenversicherung überwiesen hat, ist hier vermerkt.

Durch die Information, wo Sie gearbeitet haben, sind Rückschlüsse auf Ihren Beruf möglich. Auch Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihr Geburtsdatum meldet der Arbeitgeber mit. Mittels der  gemeldeten Steuerklasse sind Rückschlüsse auf den Familienstand möglich. Auch die Religionszugehörigkeit wird mit übermittelt.

Agentur für Arbeit

Die Agentur für Arbeit meldet die Lohnersatzleistungen wie Elterngeld oder Arbeitslosengeld an das Finanzamt. Des Weiteren wird gemeldet, wenn Sie Kurzarbeitergeld erhalten haben.

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Rentenbezüge

Erhalten Sie eine Rente, so weiß Ihr Finanzamt das auch, da auch diese Daten von der Rentenanstalt übermittelt werden.

Informationen von Banken und Sparkassen

Auch Banken geben Informationen an das Finanzamt weiter. So meldet die Bank üblicherweise verdächtige Geldbewegungen auf dem Konto, insbesondere wenn sich der Verdacht von Geldwäsche auftut.

Des Weiteren hat das Finanzamt die Möglichkeit, einen sogenannten Kontenabruf durchzuführen. Dabei erhält das Finanzamt die Information, welche Bankkonten ein Steuerpflichtiger selbst hat und auf welche Bankkonten er Zugriff hat. Das gilt auch für bereits aufgelöste Konten.

Die Höhe der Kontostände oder die einzelnen Bankbewegungen kann das Finanzamt jedoch nicht ohne weiteres sehen. Dazu würde ein gerichtlicher Durchsuchungsbeschluss notwendig sein.

Informationen über erhaltene Zinsen oder über die einbehaltene Kapitalertragsteuer teilen die Banken nicht mit. Gemeldet wird nur, wenn Zinsen wegen eines Freistellungsauftrages ohne Abzug ausgezahlt werden. Darüber erhält das Bundeszentralamt für Steuern eine Nachricht. Hat ein Steuerpflichtiger zum Beispiel mehrere Freistellungsaufträge bei verschiedenen Banken eingereicht und sind die ausgezahlten Zinsen ohne Kapitalertragssteuerabzug höher als der Freibetrag von 801 Euro bei Ledigen bzw. 1.602 Euro bei Verheirateten, informiert das Bundeszentralamt für Steuern das jeweilige Finanzamt.

Anzeigepflichten für Notare

Auch Notare müssen sämtliche Verträge beim Finanzamt anzeigen, sobald sich hieraus eine mögliche Steuerpflicht ergibt. Das gilt insbesondere für die Grunderwerbsteuer, wenn Sie zum Beispiel ein Grundstück kaufen. Auch Verträge rund um die Erbschaftsteuer muss der Notar dem Finanzamt mitteilen. Des Weiteren müssen ertragssteuerliche Sachverhalte dem Finanzamt mitgeteilt werden, zum Beispiel wenn der Verkäufer eine Wohnung veräußert, die er noch keine 10 Jahre lang im Eigentum hatte.

Private Krankenversicherungen

Die privaten Krankenversicherungen melden dem Finanzamt die Beträge, die Sie im Jahr gezahlt haben. Auch Erstattungen, zum Beispiel in Form eines Bonus, weil Sie keine Ansprüche gegen die Versicherung geltend gemacht haben, werden dem Finanzamt mitgeteilt, da Sie diese Erstattungen gegenrechnen müssen. Auch die Beiträge zur Pflegeversicherung werden an das Finanzamt übermittelt. Ebenfalls wird die Information über ausgezahltes Krankengeld dem Finanzamt gemeldet.

Private Altersversorgung

Das Finanzamt erhält auch Informationen über die Beiträge, die Sie zur privaten Altersversorgung geleistet haben. Insbesondere Verträge zu Rürup-Renten oder auch Riester-Verträge werden an das Finanzamt weiterleitet.

Einwohnermeldeamt

Das Finanzamt kann auch auf die Daten der Einwohnermeldeämter zugreifen, zum Beispiel um Informationen zu einem Umzug zu erhalten.

Sind meine Daten beim Finanzamt sicher?

Die Übermittlung der Daten der einzelnen Behörden sowie die Dateien bei Finanzamt sind natürlich geschützt. Die Übermittlung erfolgt nach den Vorschriften des IT-Grundschutz-Kataloges des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik und ist entsprechend zertifiziert. Darüber hinaus lässt die Finanzbehörde Sicherheitsanalysen zum Beispiel durch das Fraunhofer Institut durchführen.

Der einzelne Finanzbeamte muss das Steuergeheimnis wahren und darf Ihre Daten nicht weitergeben oder gar veröffentlichen. Zusätzlich kann nur der zuständige Sachbearbeiter, der für ihre Steuernummer zuständig ist, Ihre Steuerdaten aufrufen. Für andere Mitarbeiter ist der Zugriff auf Ihre Daten technisch gesperrt. Jeder Abruf der Steuerdaten wird genau protokolliert, so dass nachvollziehbar ist, wer die Daten zu welchem Zeitpunkt angeschaut hat. Zusätzlich hat jedes Finanzamt einen Datenschutzbeauftragten der stichprobenartig die Zugriffsprotokolle überprüft.

Kontrollmaterial

Auch das Finanzamt erstellt selber Informationen. Gerade Selbstständige und Unternehmer sind hiervon betroffen. So werden zum Beispiel bei Betriebsprüfungen Rechnungen, die eine Firma in ihrer Gewinnermittlung als Betriebsausgaben geltend gemacht hat, kopiert und an den zuständigen Sachbearbeiter des Finanzamtes des leistenden Unternehmers geschickt, damit dort überprüft werden kann, ob der Unternehmer den Umsatz als Betriebseinnahme erfasst hat.

Auch Rechnungen, die ein Steuerpflichtiger als haushaltsnahe Dienstleistung geltend gemacht hat, werden teilweise als Kontrollmaterial an den Sachbearbeiter der ausführenden Firma geschickt.

Des Weiteren sammelt das Finanzamt auch Informationen und Kontrollmaterial über Vermieter. Insbesondere bei kurzfristiger Vermietung wie zum Beispiel über Airbnb müssen Sie damit rechnen, dass das Finanzamt Ihrem Sachbearbeiter Kontrollmaterial schickt, wenn Ihr Mieter zum Beispiel die Übernachtungskosten in seiner Steuererklärung als Werbungskosten geltend macht, weil er Ihre Unterkunft auf einer Dienstreise genutzt hat.

Informationen der Stadtverwaltung

Auch über Gewerbetreibende sammelt das Finanzamt Daten. So wird das Finanzamt zum Beispiel umgehend von der Stadtverwaltung informiert, wenn Sie dort ein Gewerbe anmelden.

Sind meine Daten beim Finanzamt sicher?

Die Übermittlung der Daten der einzelnen Behörden sowie die Dateien bei Finanzamt sind natürlich geschützt. Die Übermittlung erfolgt nach den Vorschriften des IT-Grundschutz-Kataloges des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik und ist entsprechend zertifiziert. Darüber hinaus lässt die Finanzbehörde Sicherheitsanalysen zum Beispiel durch das Fraunhofer Institut durchführen.

Der einzelne Finanzbeamte muss das Steuergeheimnis wahren und darf Ihre Daten nicht weitergeben oder gar veröffentlichen. Zusätzlich kann nur der zuständige Sachbearbeiter, der für ihre Steuernummer zuständig ist, Ihre Steuerdaten aufrufen. Für andere Mitarbeiter ist der Zugriff auf Ihre Daten technisch gesperrt. Jeder Abruf der Steuerdaten wird genau protokolliert, so dass nachvollziehbar ist, wer die Daten zu welchem Zeitpunkt angeschaut hat. Zusätzlich hat jedes Finanzamt einen Datenschutzbeauftragten der stichprobenartig die Zugriffsprotokolle überprüft.