Wer sollte eine Steuererklärung abgeben?

Viele Steuerzahler sind nicht dazu verpflichtet, eine Steuererklärung zu erstellen und beim Finanzamt einzureichen. Es kann jedoch finanziell sinnvoll sein, freiwillig eine Steuererklärung abzugeben. Dies ist auch nachträglich möglich, und zwar bis zu vier Steuerjahre in die Vergangenheit.

In diesen Fällen lohnt sich eine freiwillige Abgabe der Einkommensteuererklärung besonders:

  • Sie haben im Kalenderjahr nicht durchgängig in einem Arbeitsverhältnis gestanden.
  • Ihr Arbeitslohn hat im Kalenderjahr geschwankt und Ihr Arbeitgeber hat die einkommensstarken Monate nicht mit einkommensschwachen Monaten verrechnet (dies wird normalerweise mit dem so genannten Lohnsteuer-Jahresausgleich gemacht).
  • Ihre Steuerklasse hat sich während des Jahres geändert und Ihr Arbeitgeber hat dies nicht bei einem Lohnsteuer-Jahresausgleich berücksichtigt.
  • Die Zahl Ihrer Kinder hat sich während des Jahres geändert und Ihr Arbeitgeber hat dies nicht bei einem Lohnsteuer-Jahresausgleich berücksichtigt.
  • Ihnen sind Werbungskosten (mehr als 1.000 Euro), Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen entstanden, für die Sie sich keinen Freibetrag auf Ihrer Lohnsteuerkarte haben eintragen lassen.
  • Sie haben Ihrem Arbeitgeber keine Jahresbescheinigung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung ausgehändigt. Daher hat das Lohnbüro nur die Mindestvorsorgepauschale berücksichtigt.
  • Für eines Ihrer Kinder wurde noch kein Kinderfreibetrag auf Ihrer Lohnsteuerkarte eingetragen.
  • Sie haben Anspruch auf den Kinderfreibetrag anstelle des Kindergelds. Dieser Fall ist meist nur bei Spitzenverdienern günstiger.
  • Ihr volljähriges Kind hat im Veranlagungszeitraum eine auswärtige Berufsausbildung begonnen.
  • Sie haben in diesem Kalenderjahr geheiratet.
  • Sie sind alleinerziehend, aber die Steuerklasse II war nicht während des gesamten Jahres auf Ihrer Lohnsteuerkarte eingetragen.
  • Sie haben Verluste aus einer oder mehreren Einkunftsarten erlitten, zum Beispiel aus selbstständiger oder freiberuflicher Tätigkeit oder aus der Vermietung von Immobilien.
  • Sie wissen nicht, ob Sie bei Ihren Kapitalanlagen mit der Abgeltungsteuer oder der individuellen Besteuerung besser fahren. Ihr Finanzamt stellt dies mit einer so genannten Günstigerprüfung fest.
  • Sie wollen die Arbeitnehmer-Sparzulage für vermögenswirksame Leistungen beantragen.
  • Sie wollen den Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgebeiträge zur Riester-Rente beanspruchen.
  • Sie wollen Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und/oder Handwerkerleistungen abziehen.

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