Steuererklärung: Abgabefrist und wie man sie verlängert

Von Lutz Schumann, Chefredakteur und Herausgeber

Seit 2019 endet die Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung für Pflichtveranlagungsfälle am 31. Juli des Folgejahrs. Falls der Stichtag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt, verschiebt sich die Abgabefrist auf den nächsten Werktag. Für 2019 müssen Sie also Ihre Einkommensteuererklärung spätestens am 31 Juli 2020 im Finanzamt abgeben, wenn Sie keinen Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragen.

Es gelten folgende Abgabetermine:

Steuererklärung für das Jahr…

2017

abgelaufen

2018

abgelaufen

2019

31. Juli 2020

2020

31. Juli 2021

2021

31. Juli 2022

2022

31. Juli 2023

2023

31. Juli 2024

Schaffen Sie es bis dahin nicht, können Sie beim Finanzamt eine weitere Fristverlängerung beantragen. Diese Möglichkeit sieht das neue Gesetz ausdrücklich vor. Allerdings befürchte ich, dass die Sachbearbeiter dies nur noch bei wirklich stichhaltigen Gründen wie Krankheit, Arbeitsüberlastung oder das Fehlen von Unterlagen bewilligen dürfen. Doch Versuch macht klug. 

Wenn Sie einen Steuerberater, Fachanwalt für Steuerecht oder Lohnsteuerhilfeverein mit Ihrer Einkommensteuererklärung beauftragen, verlängert sich die Abgabefrist automatisch auf den 28. Februar des übernächsten Jahres. Für die Einkommensteuererklärung 2019 also auf den 29. Februar 2021.

Achtung, Verspätungszuschlag für Einkommensteuererklärungen droht automatisch

Durch eine Neuregelung ermöglicht es der Gesetzgeber Finanzämtern, dass ein Verspätungszuschlag vollautomatisch festgesetzt werden kann, wenn die Einkommensteuererklärung verspätet abgegeben wird. Dies geschieht hinsichtlich der Höhe und des Grundes auf Grundlage des Jahressteuergesetz 2019 (§ 152 Abs. 11 Satz 2 AO). Das bedeutet: Der Sachbearbeiter hat keinen Ermessens- oder Beurteilungsspieleraum diesbezüglich (mehr) und die vollautomatische Festsetzung des Zuschlags ist sachgerecht.

Sie können die Pflicht-Steuererklärungen auch nach Ablauf dieser Frist einreichen. Allerdings müssen Sie dann mit Verspätungszuschlägen und Mahngebühren rechnen. 25 Euro pro angefangenen verspäteten Monat sind dann der Mindestbetrag.

Müssen Sie eine Steuererklärung einreichen? Die Checkliste gibt Ihnen die Antwort:

  • Ihre Steuerklasse ist III, IV mit Faktor, V oder VI

  • Sie sind selbständig oder freiberuflich tätig

  • Sie oder Ihr  Ehepartner haben einen Freibetrag eintragen lassen

  • Ihre steuerpflichtigen Nebeneinkünfte sind höher als 410 Euro, dazu zählen auch Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Kurzarbeitergeld

  • Sie waren bei mehr als einem Arbeitgeber gleichzeitig beschäftigt

  • Sie hatten Kapitalerträge auf die keine Abgeltungsteuer abgeführt wurde

  • Sie haben einen Verlustvortrag aus den Vorjahren

Außerdem sind Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn Ihr Finanzamt Sie dazu auffordert.

Was tun, wenn das Finanzamt den Antrag auf Fristverlängerung ablehnt?

Schaffen Sie es partout nicht bis zum neuen Termin Ihre Steuererklärung fertig zu machen, lohnt sich ein Anruf bei Ihrem Sachbearbeiter oder Ihrer Sachbearbeiterin. Das amtliche Schreiben trägt aber Namen, Unterschrift und Durchwahl des bisherigen Sachbearbeiters.

Steuer-Tipp: Versuchen Sie es und rufen Sie Ihren Sachbearbeiter unter der auf Ihrem Steuerbescheid angegebenen Telefonnummer an. Bislang war er meist bereit, Ihren "Wunschtermin" im Computersystem einzutragen, ohne dass Sie noch einmal schreiben müssen. Ob er dies jetzt noch tun wir, bleibt abzuwarten. Ein Versuch kann jedoch nicht schaden. Auch beim Finanzamt arbeiten nur Menschen und ein freundliches Gespräch löst die meisten Probleme. 

Frist für die freiwillige Steuererklärung

Wenn Sie in früheren Jahren keine Einkommensteuererklärung eingereicht haben, können Sie dies freiwillig nachholen. Eine Abgabe ist für die 4 vergangenen Steuerjahre möglich. Während 2020 dürfen Sie also noch Steuererklärungen für die Jahre 2016 bis 2019 beim Finanzamt einreichen. 

Eine nachträgliche freiwillige Abgabe kann zum Beispiel dann sinnvoll sein, wenn der Bundesfinanzhof oder das Bundesverfassungsgericht Kosten Steuern sparend anerkennt, die Ihnen in der Vergangenheit entstanden waren. Erst durch dieses steuerzahlerfreundliche Urteil erhalten Sie finanzielle Vorteile, wenn Sie für frühere Jahre Einkommensteuererklärungen nachreichen.

Ein konkretes Beispiel hierfür war die Frage, ob sich die Aufwendungen für ein Erststudium nur beschränkt als Sonderausgaben oder aber voll als Werbungskosten geltend machen lassen. (Ein entsprechendes Urteil aus 2011 veranlasste viele aktive und ehemalige Studenten, Steuererklärungen nachzureichen, bis die Bundesregierung diesen Weg durch einen Trick versperrte.)

Aufforderung zur vorzeitigen Abgabe

Ab sofort drohen mindestens 25 Euro Verspätungszuschlag pro Monat. Doch fordern die Finanzämter seit 2015 immer häufiger die Steuerzahler gezielt auf, ihre Steuererklärung vorzeitig abzugeben.

Steuer-Tipp: Hat Ihr Finanzamt Sie zur vorzeitigen Abgabe Ihrer Steuererklärung aufgefordert? Dann beantragen Sie beim Finanzamt eine Fristverlängerung. Durch die Fristverlängerung vermeiden Sie trotz Abgabeaufforderung etwaige Verspätungszuschläge. Gleiches gilt, falls das Finanzamt nicht auf Ihren Antrag antwortet.

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