Pendlerpauschale berechnen

Die Pendlerpauschale ist für die meisten Arbeitnehmer die wichtigste aller Werbungskosten. Oft ermöglicht sie überhaupt erst eine nennenswerte Steuerersparnis. Faustregel: Wer mindestens 16 Kilometer von seinem Arbeitsplatz entfernt wohnt, spart mit dieser Pauschale Geld. Nicht nur Autofahrer profitieren, sondern auch Rad-, Bus- und Bahnfahrer und sogar Fußgänger.

Geben Sie an: Wie viele Kilometer fahren Sie von Ihrer Wohnung zu Ihrem Arbeitsplatz? An wie vielen Tagen im Jahr? Als Ergebnis erhalten Sie Ihre Steuern sparenden Kosten für Fahrten zur Arbeit:

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Weitere Erklärungen zur Pendlerpauschale:

Mit der "kürzesten und/oder verkehrsgünstigsten Entfernung" ist gemeint, dass es nicht allein auf die Kilometer ankommt. Auch Umwege sind erlaubt, wenn sie Zeit sparen. Fahrten über Umgehungsstraßen oder einen Autobahnring sind oft schneller als durch die Innenstadt.

"Entfernung" und "Strecke" bedeuten "einfache Fahrt", also nicht Hin- und Rückfahrt zusammen.

Bei der Anzahl der Arbeitstage tragen Sie 220 bis 230 ein, wenn Sie an 5 Tagen in der Woche arbeiten. Bei einer 6-Tages-Woche sind 260 bis 280 in Ordnung. Dies sind Durchschnittswerte, die das Finanzamt meist problemlos anerkennt. Passen Sie den Wert an, wenn Sie besonders viele oder wenige Krankheits- und Urlaubstage hatten.

Jeder Tag zählt nur ein Mal, auch wenn Sie die Strecke mehrmals am Tag fahren.

Die Pendlerpauschale beträgt 0,30 Euro pro Entfernungskilometer zwischen Wohnort und Arbeitsstätte. Sie zählt zu den Werbungskosten. Um einen wirklichen Nutzen aus dieser Kilometerpauschale zu ziehen, müssen Sie die jährliche Werbungskostenpauschale (Arbeitnehmerpauschbetrag) von 1.000 Euro überschreiten. Wie viel Geld Sie dann sparen, hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz ab.

Ausführliche Tipps und Regeln: Lesen Sie hier, wie Sie die Pendlerpauschale richtig nutzen.

Weitere Erklärungen zur Pendlerpauschale:

Mit der "kürzesten und/oder verkehrsgünstigsten Entfernung" ist gemeint, dass es nicht allein auf die Kilometer ankommt. Auch Umwege sind erlaubt, wenn sie Zeit sparen. Fahrten über Umgehungsstraßen oder einen Autobahnring sind oft schneller als durch die Innenstadt.

"Entfernung" und "Strecke" bedeuten "einfache Fahrt", also nicht Hin- und Rückfahrt zusammen.

Bei der Anzahl der Arbeitstage tragen Sie 220 bis 230 ein, wenn Sie an 5 Tagen in der Woche arbeiten. Bei einer 6-Tages-Woche sind 260 bis 280 in Ordnung. Dies sind Durchschnittswerte, die das Finanzamt meist problemlos anerkennt. Passen Sie den Wert an, wenn Sie besonders viele oder wenige Krankheits- und Urlaubstage hatten.

Jeder Tag zählt nur ein Mal, auch wenn Sie die Strecke mehrmals am Tag fahren.

Ab 2021: Erhöhung der Pendlerpauschale für Fernpendler

Vom 1. bis zum 20. Kilometer bleibt die Pendlerpauschale auch ab 2021 unverändert bei 0,30 Euro pro Entfernungskilometer zwischen Wohnort und Arbeitsstätte. Allerdings erhöht der Gesetzgeber sie dann ab dem 21. Kilometer auf 0,35 Euro für die Jahre 2021 bis 2023 sowie sogar auf 0,38 Euro für die Jahre 2024 bis 2026.

Die Pendlerpauschale zählt zu den Werbungskosten. Um einen wirklichen Nutzen aus dieser Kilometerpauschale zu ziehen, müssen Sie die jährliche Werbungskostenpauschale (Arbeitnehmerpauschbetrag) von 1.000 Euro überschreiten. Wie viel Geld Sie dann sparen, hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz ab.

Ausführliche Tipps und Regeln: Lesen Sie hier, wie Sie die Pendlerpauschale richtig nutzen.