Kleinunternehmer-Status berechnen

Für Kleinunternehmer gelten einige steuerliche Erleichterungen, zum Beispiel bei der Umsatzsteuer und bei Rechnungen (§ 19 UStG). Ob Sie Kleinunternehmer sind, hängt von Ihrem (zu erwartenden) Umsatz ab, siehe die Erklärungen unten. Für Existenzgründer ist außerdem der Monat der Gründung entscheidend. Geben Sie deshalb im Rechner an, ob Sie Existenzgründer sind oder nicht. Der Rechner benötigt außerdem Ihren erwarteten Umsatz und gegebenenfalls Ihren Umsatz im Vorjahr. Klicken Sie jetzt auf "berechnen":

Sie können das Ergebnis dieses Rechners als Tabelle und Grafik drucken. Sie bekommen zu jeder Zeile Erklärungen und Hinweise, indem Sie Ihre Maus über das "?" oder "!" halten.

Weitere Erklärungen für Kleinunternehmer und Gründer

Sie dürfen die erleichternde Kleinunternehmer-Regelung nutzen, wenn Sie diese beiden Voraussetzungen erfüllen:

  • Ihr Umsatz im Vorjahr zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer war nicht höher als 22.000 Euro (bis 31.12.2019 17.500 Euro) und
  • Ihr Umsatz im laufenden Jahr ist voraussichtlich nicht höher als 50.000 Euro.

Wenn Sie Ihr Unternehmen während des Jahres gründen, wird Ihr voraussichtlicher Umsatz auf die vorherigen Monate hochgerechnet. Deshalb ist der Gründungsmonat für den Rechner oben so wichtig.

Beispiel 1: Geben Sie im Rechner an, dass Sie Existenzgründer sind und im Dezember gründen. Tragen Sie einen erwarteten Dezember-Umsatz von 1.000 Euro ein und klicken auf "berechnen".

Ergebnis 1: Der Umsatz von 1.000 Euro im Dezember wird aufs ganze Jahr hochgerechnet, also auf 12 Monate. 12 x 1.000 Euro = 12.000 Euro. Sie bleiben unter der Grenze von 22.000 Euro Umsatz im ersten Geschäftsjahr. Sie dürfen die Kleinunternehmerregelung nutzen.

Steuer-Tipp: Es kann sinnvoll sein, freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten. Gründer mit hohen Anfangsinvestitionen sparen dadurch Steuern.

Beispiel 2: Gleiche Bedingungen wie in Beispiel 1, nur dass Sie von 2.000 Euro Umsatz im Dezember ausgehen.

Ergebnis 2: 12 x 2.000 Euro = 24.000 Euro. Sie überschreiten im ersten Geschäftsjahr die 22.000-Euro-Grenze. Sie sind kein Kleinunternehmer. Sie müssen schon zu Beginn Ihrer Geschäftstätigkeit sämtliche Vorschriften für "normale" Unternehmer beachten: Umsatzsteuerausweis, Umsatzsteuervoranmeldung, Rechnungspflichtangaben.