Gehalt berechnen

Die Lohnsteuer (LSt) ist eine Vorauszahlung der Einkommensteuer. Sie wird als Quellensteuer auf alle Löhne und Gehälter sowie die Einkünfte der Beamten erhoben (so genannte Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit). Der Arbeitgeber berechnet die Lohnsteuer, zieht sie von Lohn und Gehalt seiner Arbeitnehmer ab und überweist sie an das zuständige Finanzamt.

Welchen Nettolohn Sie im laufenden Jahr nach Lohnsteuer und anderen Abzügen erhalten? Tippen Sie Ihren Bruttolohn und etwaige weitere Eckdaten ein:

Sie können das Ergebnis dieses Rechners als Tabelle und Grafik drucken. Sie bekommen zu jeder Zeile Erklärungen und Hinweise, indem Sie Ihre Maus über das "?" oder "!" halten. Dadurch erfahren Sie, warum es wichtig ist, das Formularfeld richtig auszufüllen.

Beispiel 1: Ihr Geburtsjahr ist notwendig, um einen etwaigen Altersentlastungsbetrag zu berücksichtigen. Da Sie für diese Steuerentlastung mindestens 65 Jahre alt sein müssen, fragt der Rechner nur die in Frage kommenden Jahrgänge ab. Die Eingabe ist so schlank wie möglich gehalten, auch wenn der Rechner viele Eingabefelder enthält.

Beispiel 2: Vom Bundesland Ihrer Arbeitsstelle hängen die Berechnungen von Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung und Kirchensteuer ab.

Wenn Sie auf die Fragen nach der Krankenversicherung und nach weiteren Einkünften oder Einträgen in der Lohnsteuerkarte antworten, klappen sich weitere Formularfelder aus. Bitte füllen Sie auch diese aus, um ein zutreffendes Rechnerergebnis zu erhalten.

Weitere Erklärungen zu Gehalt, Lohn- und Einkommensteuer

Verfügt der Arbeitnehmer über weitere Einkünfte, zum Beispiel Mieten oder Firmenbeteiligungen, dann muss er sein Gehalt und seine zusätzlichen Einnahmen mit der Einkommensteuererklärung angeben. Das Finanzamt zieht von der gesamten Einkommensteuerschuld die bereits gezahlte Lohnsteuer ab.

Hat der Arbeitnehmer keine weiteren Einnahmen, muss er keine Steuererklärung abgeben. Die gezahlte Lohnsteuer neben den anderen vorweg erhobenen Quellensteuern (zum Beispiel für Zinsen) bleibt dann die allein gezahlte Einkommensteuer.

Wenn der Arbeitnehmer allerdings höhere Werbungskosten als 1.000 Euro geltend machen will, muss er eine Steuererklärung abgeben.