Wie viel kostet eine Klage?

Überlegen Sie sich gut, ob Sie vor einem Finanzgericht klagen möchten. Immerhin gehen Sie ein hohes Prozessrisiko ein. Wenn Sie verlieren, müssen Sie die Gerichtsgebühren und das Honorar Ihres Vertreters bezahlen, sofern Sie einen beauftragt haben. Nur wenn Sie gewinnen, übernimmt die Staatskasse diese Kosten. Wenn Sie zum Teil Recht erhalten, werden die Gebühren und Honorare entsprechend aufgeteilt.

Steuer-Tipp: Wer nur wenig verdient, kann Prozesskostenhilfe beantragen. Fragen Sie Ihren Berater oder das zuständige Finanzgericht.

Wie viel kostet ein Finanzprozess?

Die Finanzgerichte verlangen Gebühren, die vom so genannten Streitwert abhängen, also dem Wert, um den Sie streiten. Faustregel: Je höher der Streitwert, desto höher die Gerichtsgebühren und auch das Honorar eines Anwalts oder Steuerberaters.

Die folgende Tabelle zeigt, wie viel ein Finanzprozess in Euro kostet. Der Betrag enthält die Gerichtskosten, die außergerichtlichen Gebühren (Beweisgang) und die Mehrwertsteuer, aber kein Honorar für einen Prozessvertreter. Stand: Juni 2012

Streitwert bis... Kosten Finanzgericht Kosten Bundesfinanzhof
1.000 Euro 527,02 Euro 1.139,39 Euro
1.500 Euro 633,66 Euro 1.369,81 Euro
2.000 Euro 758,96 Euro 1.638,40 Euro
2.500 Euro 884,25 Euro 1.906,98 Euro
3.500 Euro 1.134,84 Euro 2.444,15 Euro
5.000 Euro 1.510,73 Euro 3.249,92 Euro
8.000 Euro 2.060,58 Euro 4.434,25 Euro
10.000 Euro 2.427,15 Euro 5.223,80 Euro
30.000 Euro 3.909,46 Euro 8.429,52 Euro
110.000 Euro 7.959,33 Euro 17.258,04 Euro

Weitere Informationen zu den Kosten eines Finanzgerichtsverfahrens finden Sie hier.

Fazit: Sprechen Sie mit einem Steuerberater, Steueranwalt oder Rechtsanwalt, Bevor Sie vor dem Finanzgericht klagen. Die Kosten dafür sind gut angelegt. Der Fachmann weiß aus Erfahrung, ob eine Klage gegen das Finanzamt überhaupt Aussicht auf Erfolg hat.

Wenn ja, sollten Sie weiterhin fachliche Hilfe beanspruchen, auch wenn Sie sich vor dem Finanzgericht noch selbst vertreten dürfen. Die Formalien sind gigantisch. Eine verpasste Frist, ein falsch aufgesetztes Schreiben, und Ihre Klage wäre verloren - selbst wenn Sie nach den Buchstaben des Gesetzes Recht haben.

Übrigens: Wenn Sie vor dem Finanzgericht scheitern, bleibt Ihnen als letzte Möglichkeit: der Bundesfinanzhof (BFH) in München. Der BFH ist das oberste Gericht in Sachen Steuern in Deutschland. Lässt das Finanzgericht die Revision zu, können Sie dort letztinstanzlich gegen das Finanzamt klagen.

Vor dem BFH liegen die Hürden noch höher. Sie benötigen zwingend einen Rechtsvertreter, entweder einen Steuerberater oder Fachanwalt. Außerdem sind die bürokratischen Formalien in München noch einmal größer als vor einem einfachen Finanzgericht. Es fallen nochmals Gebühren an, die höher liegen als beim Finanzgericht.