Sie können nicht schreiben? Das Finanzamt hilft

Wer nicht lesen und schreiben kann oder nach eigenem Ermessen nicht gut genug darin ist, kann seinen Einspruch im Finanzamt von seinem Sachbearbeiter verfassen lassen. Auf diese so genannte "Erklärung zur Niederschrift" besteht ein gesetzlicher Anspruch. Dadurch wird verhindert, dass betroffene Steuerzahler ausgegrenzt werden oder sich mit ihren privaten Steuerangelegenheiten an Dritte wenden müssen.

Steuer-Tipp: Ob Sie nun beide Arme im Gips haben oder zu einem der schätzungsweise 7,5 Millionen so genannten "funktionalen Analphabeten" in Deutschland gehören - nutzen Sie diese "Erklärung zur Niederschrift". Die Finanzbeamten sind auch hinsichtlich Ihrer Schreibunkundigkeit zur Verschwiegenheit verpflichtet. Auch wenn Sie sich angesichts der Vorgaben eines Einspruchs überfordert fühlen und kurz davor sind, die Frist zu verpassen, können Sie sich im Finanzamt helfen lassen.

Doch Achtung: Diese Möglichkeit ist nicht für Leute gedacht, die sich einfach nur die Arbeit erleichtern wollen. Wer nicht bedürftig ist, zieht mit einer "Erklärung zur Niederschrift" den Unmut des Finanzbeamten auf sich. Zumal das Verfassen eines Einspruchs nicht übermäßig aufwändig ist, vor allem nicht mit Hilfe unserer Musterschreiben.

Inhalt der Erklärung zur Niederschrift:

Die Niederschrift muss die gleichen Punkte enthalten wie ein Einspruch. Dazu gehören:

  • Ihr Vor- und Zuname und Ihre Anschrift
  • die Bezeichnung des angefochtenen Steuerbescheids (zum Beispiel "Bescheid für Einkommensteuer 2002") einschließlich Steuerjahr, Datum des Bescheids und Ihrer Steuernummer
  • Datum und Ihre Unterschrift
  • gegen was Sie Einspruch einlegen

Sie müssen Ihren Einspruch bei der Niederschrift nicht sofort begründen. Allerdings müssen Sie die Gründe in einer angemessenen Frist nachliefern (oder vom Beamten aufschreiben lassen). Siehe dazu auch das Kapitel "Zeit gewinnen: Einspruch ohne Gründe wahrt die Frist".

Achtung: Auf die Schriftform können Sie nicht verzichten. Lassen Sie sich von dem Finanzbeamten, der die Niederschrift aufnimmt, unbedingt eine Kopie geben!