Petition einlegen?

Dieses Instrument ist wirklich die letzte Möglichkeit, um zu einem günstigen Steuerbescheid zu kommen, wenn der Einspruch abgelehnt wurde.

Eine wichtige Funktion des Staatswesens und seiner parlamentarischen Demokratie ist es, den Bürgern zum Recht zu verhelfen, Unrecht zu verhindern oder zu beseitigen. Als eines der altüberlieferten klassischen Grundrechte gilt das Petitionsrecht. Es räumt jedermann eine weitgehend formlose und kostenlose Rechtshilfe außerhalb der Gerichte ein.

In Deutschland ist das Petitionsrecht in Artikel 17 Grundgesetz verankert:

"Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden."

Es kann sich also jeder mit seinem Anliegen an den Petitionsausschuss des Bundestags oder der Landtage wenden. Auch für einen anderen oder im allgemeinen Interesse. Die Verfassung fragt bei diesem Grundrecht weder nach Staatsangehörigkeit, Alter, Geschlecht noch nach Religion.

Petitionsausschuss: Chancen, aber keine Wunder

Beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags gingen in den vergangenen Jahren durchschnittlich rund 20.000 Anliegen pro Jahr ein. Davon betrafen 1.000 bis 1.500 den Geschäftsbereich des Bundesfinanzministeriums (BMF). Häufig ging es dabei um aktuelle Steuergesetze und Gesetzentwürfe, im Jahr 2007 zum Beispiel gegen die Abschaffung der Entfernungspauschale, 2006 um die steuerrechtliche Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartner. Über den Petitionsausschuss fließen solche Anliegen in die Beratungen des Finanzausschusses und in das Gesetzgebungsverfahren ein.

In den Tätigkeitsberichten 2005 und 2006 wies der Petitionsausschuss auf eine hohe Zahl von Anliegen zum Familienleistungsausgleich und zum Kindergeld hin. In vielen Einzelfällen habe sich gezeigt, dass allein durch das Einschalten des Petitionsausschusses die Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch nochmals geprüft worden seien und zu einem positiven Ergebnis für den Steuerzahler geführt hätten.

Dennoch sollten Sie sich von einer Petition keine Wunder versprechen. Denn unterm Strich hat nur ein Bruchteil der Eingaben an den Petitionsausschuss des Bundestags Erfolg. Zudem birgt die Petition ein gewisses Risiko: Das Finanzamt und die zuständige Oberfinanzdirektion (OFD) prüfen den Fall erneut gründlich; die OFD muss direkt an den Petitionsausschuss berichten. Das bedeutet zusätzliche Arbeit für die Beamten, Sie machen sich also keine Freunde. Wägen Sie deshalb die Chancen auf Erfolg gegen das Risiko ab, dass sich "Ihr" Sachbearbeiter im nächsten Steuerjahr weniger wohlwollend Ihnen gegenüber verhält.