Welche Fehler und Kürzungen der Steuerbescheid enthalten kann

Ein falscher Steuerbescheid kostet Ihr Geld. Prüfen Sie Ihren Steuerbescheid daher genau. Sie brauchen dazu nur die Kopien Ihrer Steuererklärung und eine halbe Stunde Zeit. Es lohnt sich auf jeden Fall.

Zunächst ist zu unterscheiden zwischen:

  • 1. glasklaren Fehlern und
  • 2. unberücksichtigten oder gestrichenen Kosten oder einer unklaren Rechtslage.

Die glasklaren Fehler werden im Steuerdeutsch "offenbare Unrichtigkeiten" genannt. Das Finanzamt kann offenbare Unrichtigkeiten (nächster Artikel) jederzeit ändern, auch nachdem die Einspruchsfrist abgelaufen ist.

Beim zweiten Unterscheidungspunkt ist es Ansichtssache, ob es sich wirklich um einen Fehler handelt. Häufig werden Gerichte angerufen, um die Frage zu klären. Bei derartigen Rechtsfehlern und unterschiedlichen Rechtsauffassungen (übernächster Artikel) haben Sie eine Einspruchsfrist von einem Monat ab Erhalt des Einkommensteuerbescheids.

Beispiel für 1.: Wegen eines offensichtlichen Zahlendrehers erhalten Sie 1.200 Euro an Steuern erstattet. Der Bescheid ist rechtskräftig. Zu früh gefreut! Der Fiskus kann das Geld zurückverlangen. Das gilt natürlich auch anders herum: Wenn ein Fehler des Finanzamts dazu führt, dass Sie Steuern nachzahlen müssen, dann können Sie den Bescheid ändern lassen.

Beispiel für 2.: Das Finanzamt hat Ihren Sprachkursus und Ihr häusliches Arbeitszimmer samt Computer nicht anerkannt. Sie können jedoch nachvollziehbar begründen, dass der Kursus beruflich notwendig war. Sie brauchen das Arbeitszimmer und den PC, um für Ihre Nebentätigkeit als Dozent Vorträge vor- und nachzubereiten. Legen Sie gegen beide Punkte Einspruch gegen den Steuerbescheid ein und reichen Sie gegebenenfalls weitere Belege nach.

Wie Sie solche Fehler im Bescheid finden, erfahren Sie auf der Seite "So lesen und prüfen Sie Ihren Steuerbescheid". Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Einspruch stichhaltig ist, versuchen Sie es trotzdem: Aus Zeitmangel gibt das Finanzamt vielen Einspruchsschreiben ohne nähere Prüfung statt, solange es um kleinere Beträge geht. Bei größeren Beträgen sollten Sie einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein ansprechen.

Hinweis: Das Finanzamt muss einen Steuerbescheid nicht ändern, wenn der enthaltene Fehler den Steuerbetrag nicht verändert hat, etwa bei einem reinen Schreibfehler Ihres Vornamens.