Einspruch - warum?

Häufig lohnt es sich, dem Einkommensteuerbescheid zu widersprechen. Zum einen, weil viele Bescheide Fehler enthalten. Zum anderen, weil der Einspruch kostenlos ist und mit unseren Musterschreiben nur wenig Zeitaufwand erfordert.

Das Beste: Wenn es um kleine Beträge geht, geben die Finanzämter Ihrem Einspruch häufig sogar dann statt, wenn der Steuerbescheid vollkommen richtig ist. Denn den überlasteten Ämtern ist es lieber, einen Fall zu schließen, statt wertvolle Arbeitszeit hineinzustecken.

In den folgenden Listen finden Sie die wichtigsten Fehler und Ihre Vorteile eines Einspruchs im Überblick:

Warum sind so viele Steuerbescheide falsch oder zumindest anfechtbar?

  • Finanzbeamte sind auch nur Menschen, und Menschen machen Fehler. Flüchtigkeitsfehler geschehen und fallen nicht immer sofort auf. Obwohl die Finanzämter immer mehr Computer einsetzen, bleibt der Faktor "Mensch" erhalten.
  • Auch Finanzbeamte wissen nicht alles und kennen nicht ausnahmslos jedes neue Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH). Erst recht kennen sie nicht jedes Urteil der unzähligen deutschen Finanzgerichte (FG). Zumal das Bundesfinanzministerium (BMF) wegen leerer Kassen mitunter an Schulungen und Fachzeitschriften für seine Beamten spart.
  • Finanzamt und Steuerzahler haben bei vielen Fällen unterschiedliche Ansichten. Ob es sich wirklich um einen Fehler handelt, hängt also vom Betrachter ab - und deshalb oft vom Urteil eines Gerichts.
  • Die Sachbearbeiter im Finanzamt haben einen beträchtlichen Spielraum für ihre Entscheidungen. Was der eine Finanzbeamte kategorisch streicht, lässt der andere problemlos durchgehen.
  • Sie selber haben Ihre Steuererklärung vielleicht fehlerhaft erstellt, zum Beispiel weil Sie bestimmte Werbungskosten vergessen haben.
  • Die Finanzverwaltung hofft auf die Untätigkeit und Bequemlichkeit der kleinen Steuerzahler, auch wenn diese glasklar Recht hätten. Mit Erfolg: Die meisten Kröten werden anstandslos geschluckt.

Welche Vorteile haben Sie als Steuerzahler durch einen Einspruch?

  • Sie berichtigen Fehler - sowohl die des Finanzamts als auch Ihre eigenen.
  • Bei geringen Beträgen, also Bagatellen, geben die Finanzämter Ihrem Einspruch sofort statt. Häufig sogar selbst dann, wenn der Einspruch gar nicht gerechtfertigt ist. Warum? Weil die gesparte Arbeitszeit des Beamten wertvoller ist als die erstatteten Steuern.
  • Sie sorgen dafür, dass ein anderer Sachbearbeiter sich Ihren Steuerfall ansieht als derjenige, der den Steuerbescheid erstellt hat. Vielleicht ist der neue Beamte weniger hart und erkennt zum Beispiel Werbungskosten an, die der erste Bearbeiter strich.
  • Der Einspruch ist Ihr notwendiger erster Schritt, um eine unterschiedliche Rechtsauffassung richterlich klären zu lassen. Erst wenn das Finanzamt Ihren Einspruch abgelehnt hat, dürfen Sie vor dem Finanzgericht klagen.
  • Sie halten Ihren Einkommensteuerbescheid offen. Nur so können Sie Nutzen aus einem zukünftigen Gerichtsurteil ziehen.
  • Als Ergebnis dieser fünf Vorteile müssen Sie im Erfolgsfall weniger Steuern an den Staat zahlen oder erhalten mehr Steuern erstattet.
  • Der Einspruch kostet kein Geld, von der Briefmarke mal abgesehen. Nur wenn Sie einen Steuerberater hinzuziehen, entstehen Kosten. Steuerberater sind sinnvoll, wenn es um größere Beträge geht. Honorar und mögliche Ersparnis stehen dann meist in einem gesunden Verhältnis zueinander.
  • Der Zeit- und Arbeitsaufwand für Sie ist im Verhältnis zur möglichen Steuerersparnis meist gering. Vor allem durch unsere Prüfpunkte, Musterschreiben und Steuer-Tipps sparen Sie viel Zeit.
  • Sie gehen durch einen Einspruch kein Risiko ein. Entweder erhalten Sie Recht oder alles bleibt beim Alten. Selbst die so genannte "Verböserung" bedeutet keinen wirklichen Nachteil, weil Sie ihr aus dem Weg gehen können.

Beispiel für einen erfolgreichen Einspruch gegen den Steuerbescheid:

Beispiel: Auf Ihren Einspruch hin erkennt das Finanzamt eine 500 Euro teure Sprachreise nach London nachträglich an. Bei einem beispielhaften Steuersatz von 45 Prozent einschließlich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer kann Ihre Steuererstattung bis zu 225 Euro betragen (vereinfacht gerechnet). Ein genaueres Beispiel lesen Sie auf der Seite "Mögliche Steuerersparnis berechnen".

Um diesen Erfolg zu erreichen, haben Sie lediglich Ihren Steuerbescheid geprüft, in unseren Steuer-Tipps gesucht und eines unserer Musterschreiben in Ihrem Textverarbeitungsprogramm geöffnet. Sie haben das passende Urteil samt Aktenzeichen in das Schreiben kopiert, Ihre persönlichen Daten ergänzt, das Musterschreiben gedruckt, unterschrieben und ans Finanzamt geschickt. Ihr Zeitaufwand dafür lag zwischen 30 und 60 Minuten.