Diese Arten von Urteilen, Verfahren und Anweisungen helfen beim Einspruch

Sie steigern Ihre Aussicht auf Erfolg, wenn Sie in Ihrem Einspruch auf Gerichtsurteile oder Verwaltungsanweisungen verweisen. Dadurch bringen Sie gewichtige Gründe vor und zeigen, dass Sie Ihre Rechtsposition kennen. Einige Sachbearbeiter folgen Ihren Argumenten schneller und entscheiden eher zu Ihren Gunsten.

Überblick der wichtigsten Einspruchsgründe, auf die Sie sich berufen können:

  • Verfügungen des Bundesfinanzministeriums (BMF) oder einer Oberfinanzdirektion (OFD). Das Finanzamt wendet diese Anweisungen in der Regel von selbst an. Sicherheitshalber sollten Sie Ihren Steuerbescheid dennoch daraufhin prüfen.
  • Rechtskräftige Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH), auch "veröffentlichte Entscheidungen" genannt. Jedes Finanzamt muss diese Urteile anwenden. Ausnahme: Es liegt ein Nichtanwendungserlass des BMF vor. Außerdem gibt es nichtveröffentlichte Urteile, die ebenfalls nicht angewendet werden müssen.
  • Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH),Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und Europäischen Gerichtshofs (EuGH). BGH-Urteile betreffen eher selten Steuerrecht. Bei EuGH-Urteilen stellt der deutsche Fiskus sich schon einmal quer, wenn es sich um Entscheidungen gegen andere Staaten handelt. So entschied der EuGH zum Beispiel 2006 gegen eine Wegzugsbesteuerung Frankreichs (Aktenzeichen: C-152/03). Obwohl beide Fälle vergleichbar sind, hielt die deutsche Finanzverwaltung lange an ihrer eigenen Wegzugssteuer fest, bis sie letztlich ihre restriktive Haltung ändern musste.
  • Laufende Verfahren vorm Bundesfinanzhof. Berufen Sie sich auf ein solches Verfahren, dann bleibt Ihr Steuerbescheid im strittigen Punkt offen, bis der BFH entschieden hat.
  • Urteile von Finanzgerichten (FG). Es liegt im Ermessen des Finanzbeamten, ob er die Urteile "einfacher" Finanzgerichte als Einspruchsgrund anerkennt. Berufen Sie sich dennoch auf FG-Urteile. Sie gehen damit weder Risiko noch Kosten ein und erhalten häufig Recht.

Steuer-Tipp: In unseren Steuer-Artikeln finden Sie Verfügungen, Urteile und laufende Verfahren aller oben genannten Arten. Diese Tipps sind nach Zielgruppen und Themen sortiert. Außerdem veröffentlichen und erklären wir neue Verfahren und Urteile in unserem regelmäßig erscheinenden kostenlosen E-Mail-Newsletter.