Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Finanzbeamten einreichen?

Mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde wenden Sie als Steuerpflichtige sich an die vorgesetzte Dienstbehörde, meist die Oberfinanzdirektion. Auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde an den Sachgebietsleiter oder den Vorsteher des Finanzamts ist denkbar.

Achtung: Eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das Finanzamt hat schwere Nachteile (siehe unten ausführlich). Bevor Sie Ihr Verhältnis mit dem Finanzamt dauerhaft belasten, besprechen Sie Ihren Fall mit einem Steuerberater und/oder einem Fachanwalt für Steuerrecht. Falls Sie keinen Profi kennen: Unser Kooperationspartner Ageras vermittelt Ihnen kostenlos 3 zu Ihnen passende Steuerberater/innen.

 

 

Muster-Vorlage für eine Dienstaufsichtsbeschwerde

Download: Eine Muster-Vorlage für eine formal richtige Dienstaufsichtsbeschwerde bekommen Sie hier als Download (PDF und DOC). Dieser Musterbrief kostet 2,89 € (inkl. 19 % USt) und besteht aus 2 Seiten, wurde von Anwälten erstellt und lässt sich auf Ihre Bedürfnisse anpassen. Damit weisen Sie Ihren Finanzbeamten zurecht, wenn er sich aus persönlichen Gründen falsch verhält.

Begründete Dienstaufsichtsbeschwerde

Diese Beschwerde sollte das letzte Mittel sein, wenn sich ein Beamter Ihnen gegenüber grob falsch verhalten hat, indem er Sie beschimpft, beleidigt oder Ihnen auf sonstige Weise geschadet hat. Denkbar und in der Praxis schon vorgekommen ist, dass ein Finanzbeamter vertrauliche Steuerinformationen über die Firma eines Steuerzahlers an dessen Konkurrenz weitergegeben hat. So etwas ist ein absolut berechtigter Grund für eine Dienstaufsichtsbeschwerde.

Unbegründete Dienstaufsichtsbeschwerde und ihre Folgen

Wenn das Finanzamt Kosten nicht anerkennt und Einsprüche ablehnt, dann geht es oft nicht nur um Geld. Bei einigen betroffenen Steuerzahlern kochen Ärger und Gefühle hoch. Es besteht die Gefahr, dass sie ihrem Ärger Luft verschaffen, indem sie sich beim Finanzamt über ihren Sachbearbeiter beschweren.

Ein Finanzbeamter schätzte gegenüber dem Steuer-Schutzbrief, dass jeder Bearbeiter pro Jahr eine "Beschwerde" erhalte. Dabei handele es sich überwiegend um Briefe, mit denen sich Steuerzahler den Frust von der Seele schrieben. Echte Dienstaufsichtsbeschwerden, die den Formvorschriften entsprächen, kämen etwa ein Mal pro Jahr und Amt vor.

Dem Finanzbeamten einen reinwürgen?

Die Beschwerde ist jedoch kein Mittel, um die Vorgesetzten auf Ihren Steuerfall aufmerksam zu machen und sie zu einem wohlwollenden Einschreiten zu bewegen. Vielmehr erreichen Sie mit einer echten, aber unbegründeten Beschwerde das Gegenteil - und zwar dauerhaft: Sie machen sich meist nicht nur den betroffenen Beamten zum "Feind", auch bei seinen Kollegen werden Sie auf wenig Gegenliebe stoßen.

Deshalb gilt stets:

  • Seien Sie kritisch mit sich selbst und Ihrem Steuervorgang.
  • Schlafen Sie eine oder zwei Nächte, bevor Sie eine "Antwort" auf Ihren Bescheid ans Finanzamt schicken.
  • Bleiben Sie sachlich und werden Sie nicht persönlich oder gar ausfallend gegenüber Ihrem Sachbearbeiter.

Der Finanzbeamte macht auch nur seine Arbeit. Zugegeben, der eine erledigt sie besser als der andere, aber das ist in jedem Job so. Und bedenken Sie eines: Für die unverständlichen Steuergesetze, Formulare und (ungerechten) Urteile kann der Sachbearbeiter persönlich genauso wenig wie Sie.

Steuer-Tipp: Wer mit dem Finanzbeamten so umgeht, wie er es auch von ihm erwartet, fährt meistens richtig. Missverständnisse lassen sich häufig durch ein persönliches Gespräch ausräumen.