Das Finanzamt 'verbösert' Ihren Steuerbescheid

Es ist möglich, dass das Finanzamt den ursprünglich erlassenen Bescheid zu Ihrem Nachteil ändern will. In der Fachsprache wird dies häufig mit dem gewöhnungsbedürftigen Wort "Verböserung" bezeichnet.

Hintergrund: Die Abgabenordnung weist die Finanzämter an, einen angefochtenen Steuerbescheid erneut in vollem Umfang zu prüfen. Dies erledigt ein anderer Sachbearbeiter als derjenige, der den Steuerbescheid erstellt hat und der Ihre Steuerangelegenheiten vielleicht schon seit Jahren wohlwollend bearbeitet. Dadurch steigt die Gefahr, dass das Finanzamt neue Tatsachen entdeckt, schärfer bewertet oder ganz streicht, sodass die Steuerlast steigt. Im Extremfall gibt das Finanzamt Ihrem Einspruch statt, der Bescheid jedoch fällt in der Summe zu Ihrem Nachteil aus.

Beispiel für eine Verböserung:

Sie haben Einspruch gegen Ihren Bescheid eingelegt, weil der Finanzbeamte Ihnen Fachliteratur über 150 Euro nicht anerkannt hat.

Auf Ihren Einspruch antwortet das Finanzamt Ihnen, die geltend gemachte Fachliteratur zwar anzuerkennen, jedoch Ihre Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer über 1.100 Euro zu streichen. Die Begründung: Sie würden dort weniger als die erforderlichen 50 Prozent Ihrer gesamten Arbeitszeit verbringen. Bei Ihrem Sachbearbeiter gab es wegen des häuslichen Arbeitszimmers bislang keine Probleme. Er erkannte Ihre Ausgaben stets ohne weitere Nachfragen an.

Die fatale Folge der neuen Bewertung: Sie gewännen zwar einen Abzugsposten von 150 Euro, aber verlören Werbungskosten von 1.100 Euro.

Ausweg 1: Einspruch zurückziehen

Bevor das Finanzamt über Ihren Einspruch entscheidet und den Steuerbescheid verbösert, muss es Sie auf die neue Lage hinweisen und diese begründen. Sie haben dann Zeit zum Nachrechnen. Wenn Sie durch die Verböserung schlechter dastehen, können Sie Ihren Einspruch zurückziehen. Dadurch bleibt alles beim Alten, der ursprüngliche Steuerbescheid wird endgültig rechtswirksam.

Vorteile: Keine höhere Steuerlast durch die Verböserung; die Verböserung taucht nicht in Ihren Akten auf, sodass Ihr üblicher Sachbearbeiter voraussichtlich wie bisher entscheidet.

Nachteil: Keine Steuererstattung durch den Punkt, gegen den Sie Einspruch eingelegt haben.

Ausweg 2: Klage vorm Finanzgericht

Halten Sie die Verböserung für ungerechtfertigt, Ihren Einspruch aber für aussichtsreich? Dann besprechen Sie mit Ihrem Steuerberater, ob sich eine Klage vor dem Finanzgericht lohnt. Sie müssten dann direkt gegen den Entscheid des Finanzamts klagen, es ist also kein "Einspruch gegen die Verböserung" möglich.

Vorteil: Volle Steuererstattung möglich, wenn das Finanzamt Ihren Einspruch anerkannt hat und das Finanzgericht gegen die Verböserung entscheidet.

Nachteile:Kostenrisiko durch den Finanzgerichtsprozess; Steuernachzahlung, wenn das Finanzgericht der Verböserung stattgibt; höhere Steuerlast in den folgenden Jahren, weil der bislang wohlwollende Sachbearbeiter sich an die Verböserung hält.