Das Finanzamt erkennt Ihren Einspruch an

Wenn Sie mit Ihrem Steuerbescheid nicht einverstanden sind und Einspruch einlegen, dann erhält im Finanzamt zunächst derjenige Bearbeiter Ihren Einspruch, der den Steuerbescheid erlassen hat. Er entscheidet selbstständig, ob er sich Ihrer Meinung anschließt, Ihnen in Teilen Recht gibt oder voll bei seiner Rechtsauffassung bleibt (und somit Ihren Einspruch ablehnt).

Wenn das Finanzamt Ihrem Widerspruch voll zustimmt

Wenn sich der Sachbearbeiter Ihrer Meinung voll anschließt, dann bedeutet das zugleich, dass das Finanzamt Ihnen in allen Punkten Recht gibt, die Sie in Ihrem Einspruch vorgebracht haben. Als Abschluss des Einspruchsverfahrens erhalten Sie einen so genannten Abhilfebescheid, aus dem die Änderungen gegenüber dem alten Steuerbescheid klar hervorgehen. Die Steuererstattung wird darin genau berechnet. Das Finanzamt wird Ihnen automatisch den Geldbetrag überweisen, der Ihnen zusteht.

Beispiel: Sie erhalten Ihren Steuerbescheid. Der Bearbeiter im Finanzamt hat die von Ihnen geltend gemachten Spenden nicht anerkannt, weil die Spendenbescheinigungen fehlten. Sie legen Einspruch ein und reichen die Spendenbescheinigungen nach. Da nun nachprüfbare Belege vorliegen, ist der Finanzbeamte mit dem Abzug Ihrer Spenden einverstanden und berücksichtigt sie in einem Änderungsbescheid.

Wenn das Finanzamt nur zum Teil zustimmt

Es kommt vor, dass das Finanzamt Ihnen nicht in allen Punkten Recht gibt. In diesem Fall muss der Fiskus Ihnen die Gründe für die Teilablehnung erläutern. Sie haben nun die Wahl, der Teilablehnung zuzustimmen oder sie abzulehnen.

Stimmen Sie den Kürzungen zu, dann erhalten Sie wiederum einen Teil-Abhilfebescheid.

Wenn Sie hingegen ablehnen, muss das Finanzamt Ihnen eine formale Einspruchsentscheidung zuschicken, gegen die Sie vor dem Finanzgericht klagen können. Steuer-Tipp: Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollten Sie Ihr weiteres Vorgehen kurz mit einem Steuerberater besprechen, und sei es nur telefonisch oder per Online-Frage.