Teures neues Jahr – was sich 2007 ändert

vom 09. Januar 2007 (aktualisiert am 17. September 2017)
Von: Lutz Schumann

Liebe Leserin, lieber Leser,

das neue Jahr bringt uns zahlreiche Veränderungen – leider kosten die meisten davon bares Geld. Was 2007 auf uns zukommt auf einen Blick:

Mehrwertsteuer:

Erhöhung der Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent. Der ermäßigte Satz von 7 Prozent bleibt unverändert bestehen.

Versicherungssteuer:

Erhöhung der Versicherungssteuer um 3 Punkte auf 19 Prozent. Von der Steuererhöhung ausgenommen sind Lebens-, Renten- und Krankenversicherungen.

Arbeitslosenversicherung:

Der von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu tragende Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung soll dank der Mehrwertsteuererhöhung von 6,5 auf 4,2 Prozent gesenkt werden.

Reichensteuer:

Erhöhung des Spitzensteuersatzes um 3 Prozentpunkte auf Einkünfte oberhalb von 250.000 Euro für Ledige und 500.000 Euro für Verheiratete. Ausgenommen sind die unternehmerischen Gewinneinkunftsarten, das heißt, Freiberufler und Selbstständige werden von der Reichensteuer nicht erfasst.

Sparerfreibetrag:

Kapitalanleger müssen künftig einen höheren Teil ihrer Sparzinsen ans Finanzamt abführen. Der Sparerfreibetrag wird von 1.370 auf 750 Euro für Ledige und von 2.740 auf 1.500 Euro für Verheiratete gesenkt. Das heißt, künftig werden Steuern auf Zinsen ab einem niedrigeren Betrag fällig. Der Werbungskostenpauschbetrag von 51 Euro pro Person bleibt unverändert.

Kindergeld:

Die Altersgrenze für Kindergeld und Freibeträge sank für volljährige Kinder ab dem Geburtsjahr 1983 auf die Zeit vor Vollendung des 25. Lebensjahres. Für Kinder der Geburtsjahrgänge 1980 bis 1982 und für Kinder, welche die Voraussetzungen für einen so genannten Verlängerungstatbestand erfüllen, gelten Übergangsregelungen. Achtung! Bekommen Sie kein Kindergeld oder Freibetrag für Kinder mehr, können Sie den Unterhalt an das Kind grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung bis zu einem Höchstbetrag von 7.680 Euro – unter Anrechnung von eigenen Einkünften und Bezügen des Kindes, die 624 Euro übersteigen – im Kalenderjahr berücksichtigen.

Familienförderung:

Das Elterngeld ersetzt ab Januar 2007 das bisherige Erziehungsgeld. Es handelt sich beim Elterngeld um eine Lohnersatzleistung, deren Höhe sich am bisherigen Einkommen des betreuenden Elternteils orientiert. Anspruch auf Elterngeld haben grundsätzlich alle Eltern, deren Kind ab dem 1. Januar 2007 geboren wurde.

Rentenbeiträge:

Der Beitragssatz zur staatlichen Rentenversicherung steigt im kommenden Jahr von 19,5 auf 19,9 Prozent.

Pendlerpauschale:

Die Pendlerpauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist künftig nicht mehr als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehbar. Fiskus gewährt Fernpendlern künftig ab dem 21. Kilometer eine Entfernungspauschale von 30 Cent pro Kilometer als Sonderausgabe, die wie Werbungskosten behandelt wird. Die neuen Regeln gelten auch für Nutzer des öffentlichen Nahverkehrs. Bus- und Bahnfahrer erhalten ab 2007 nur noch die maximale Entfernungspauschale von 4.500 Euro.

Arbeitszimmer:

Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers können nur noch dann als Betriebsausgaben oder Werbungskosten beim Fiskus geltend gemacht werden, wenn es der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit ist.

Sonn- und Feiertagszuschläge:

Bis zu einem Grundstundenlohn von 50 Euro weiterhin steuerfrei. Jedoch müssen Sozialversicherungsbeiträge für Stundenlöhne über 25 Euro entrichtet werden.

Fazit:

Die kurze Aufstellung zeigt deutlich, dass uns der Staat in diesem Jahr mal wieder gehörig ins Portemonnaie greift.

Sich darüber zu ärgern, bringt gar nichts. Mein Tipp: Beherzigen Sie lieber den Ratschlag unseres Ex-Bundeskanzlers Helmut Schmidt: <q>Wer Steuern zahlt, hat auch das Recht, Steuern zu sparen.</q> Meine Mitarbeiter und ich helfen Ihnen auch 2007 dabei – wie gewohnt mit nutzwertigen Steuertipps für alle Lebenslagen.

Ich wünsche Ihnen ein gesundes und erfolgreiches Jahr, Ihr

Unterschrift Lutz Schumann

Lutz Schumann
Chefredakteur www.steuer-schutzbrief.de