Selbstständige sind die Melkkühe der Banken und Sparkassen

vom 24. April 2017 (aktualisiert am 28. April 2017)
Von: Lutz Schumann

"DIESE SPARKASSEN SIND BETROFFEN - ein echter Gebühren-Hammer für Tausende Sparkassen-Kunden in Deutschland!" - mit dieser Schlagzeile machte die "Bild" Anfang April 2017 auf die neue Einnahmequelle deutscher Sparkassen aufmerksam. Die Neuigkeit: Bestimmte Sparkassenkunden sollen Gebühren zahlen, wenn sie die sparkasseneigenen Geldautomaten nutzen.

Über die neue Einnahmequelle der Sparkassen bei Privatkunden können Gewerbetreibende und Freiberufler nur lachen. Sie sind seit jeher die Melkkühe der deutschen Kreditinstitute. Ein Blick auf die Gebühren der Geschäftspraxis für private Girokonten.

Geschäftskonten können nur von Unternehmen, Selbstständigen und Freiberuflern eröffnet werden, dazu zählen auch GbR, GmbH sowie die GmbH & Co KG, AG, OHG, KG und UG (haftungsbeschränkt). Der einzige Unterschied zwischen einem privaten und einem geschäftlichen Girokonto liegt im Namen, also in seiner Ausweisung durch die Banken. Ein Geschäftskonto ist ebenfalls ein klassisches Girokonto, von dem Geld überwiesen, Bargeld ein- und ausgezahlt sowie Kontobewegungen überwacht werden können.

Die Kunden nehmen ihrer Bank die Arbeit ab - und zahlen dafür

Das Ärgerliche an den höheren Gebühren: Längst sind die Zeiten vorbei, in denen Bankangestellte am Schalter händisch alle Überweisungen bearbeiten und ausführen mussten. Schriftliche Überweisungsaufträge werden heute maschinell gelesen und verarbeitet. Die meisten Menschen aber - und vor allem Firmen - erledigen ihre Bankgeschäfte online vom (Firmen-)Rechner aus. Das mühsame und teure Abtippen der Papier-Überweisungen in den Banken entfällt. Die Kunden liefern den Kreditinstituten die notwendigen Daten via Online-Banking frei Haus. Ohne Bezahlung wohlgemerkt!

Einzelne Dienste verteuern das Konto

Abgesehen von der pauschalen Kontoführungsgebühr sollten Sie bei der Suche nach einem geeigneten Geschäftskonto (oder Privatkonto) auf die Einzelkosten achten (für beide Kontenarten finden Sie hier einen übersichtlichen Girokonto-Vergleich mit ausführlichen Vor- und Nachteilen). Wenn Transaktionen einzeln berechnet werden, können für den Unternehmer erhebliche Kosten entstehen.

Zum Beispiel Entgelt für:

  • Bareinzahlungen und Barauszahlungen auf das eigene Konto oder vom eigenen Konto am Bankschalter,
  • Ein- und Auszahlungen auf das eigene/vom eigenen Konto (Buchungsposten)
  • nachträglich erstellte Kontoauszüge,
  • die von der eigenen Bank verweigerte Einlösung von Lastschriften, Schecks, Daueraufträgen, Überweisungen sowie für Benachrichtigungen,
  • einen Kartenverlust,
  • eine Kontenpfändung.

Bei Gebühren sind Banken besonders kreativ, doch viele dieser Zusatzgebühren sind nicht zulässig.

Dispozinsen bei Selbstständigen besonders hoch

Ein weiterer erheblicher Kostenfaktor bei Geschäftskonten sind die Zinsen und Gebühren für Dispokredite, bei Geschäftskonten Kontokorrentkredite genannt. Während es seit Jahren so gut wie keine Zinsen mehr auf Guthaben gibt, liegen die Zinssätze für kurzfristige Kredite zwischen 7 und 13 Prozent.

Doch damit nicht genug: Kontokorrentkredite kosten häufig Bereitstellungsgebühren von 0,15 bis 0,25 Prozent. Das heißt, selbst wenn der Selbstständige den kurzfristigen Kredit nicht in Anspruch nimmt, kassiert ihn die Bank ab. Bei privaten Dispokrediten gibt es diese Zusatzgebühren nicht. Bei einem Kreditrahmen von 15.000 Euro summieren sich diese Gebühren auf 270 Euro bis 450 Euro pro Jahr. Allerdings sind die Bereitstellungsgebühren verhandelbar. Erst recht, wenn es sich um gute Kunden mit einem guten Kreditrating handelt.

Trotzdem: Nutzen Sie kein gemeinsames Konto für Privatleben und Selbstständigkeit!

Angesichts dieser Sondergebühren verwundert es kaum, dass die Banken und Sparkassen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen meist sehr genau zwischen geschäftlichen und privaten Konten unterscheiden. Wenngleich viele nebenberuflich Selbstständigen oder Gründer zunächst mit einem privaten Girokonto starten und jahrelang unbehelligt ihre Finanzen darüber abwickeln.

Was angesichts der Gebührenpolitik vieler Banken durchaus Sinn macht. So lässt sich viel Geld sparen. Zumal es rein rechtlich keinerlei Steuervorschriften gibt, dass für geschäftliche Zwecke ein Geschäftskonto eröffnet werden müsste. Laut Steuerrecht müssen Sie Ihre Buchungen lediglich nachweisen können. Dennoch sollten Sie einen Fehler nicht machen: Ihre geschäftlichen Finanztransaktionen über das bestehende private Girokonto abwickeln. Das Finanzamt bekäme unnötigen und möglicherweise schädlichen Einblick in Ihr Privatleben und könnte sogar Steuern auf private Geldeingänge hinzuschätzen. Zudem erhöht eine klare Kontentrennung den Überblick übers Geschäft und erleichtert das Erstellen der Steuererklärung.

Ich wünsche Ihnen eine "glückliche" Hand bei den Verhandlungen mit Ihrer Hausbank. Herzlichst, Ihr

Unterschrift Lutz Schumann

Lutz Schumann
Chefredakteur und Herausgeber