Finanzamt finanziert warmen Winterurlaub

vom 13. Dezember 2012 (aktualisiert am 18. Dezember 2019)
Von: Carsten Wegner

Liebe Leserin, lieber Leser,

während Deutschland immer nasser, kälter, weißer und glatter wird, fragen sich viele Menschen, wie sie in wärmere Gegenden fliehen können, ohne dafür ein Heidengeld bezahlen zu müssen. Eine solche Möglichkeit ist, das Angenehme mit dem Nützlichen zu verbinden:

  • 1. Fliegen Sie ins Warme zu einer Fortbildung, einem Sprachkurs, Seminar oder Kongress.
  • 2. Hängen Sie ein paar Tage für Ihr Privatvergnügen dran. Oder nutzen Sie nur das Wochenende und die Abende für Strand, Stadtbesichtigung, Skilauf und Party.
  • 3. Zahlen Sie für diese Zeit möglichst wenig Geld, indem Sie Ihren Arbeitgeber und/oder Ihr Finanzamt an den Kosten beteiligen.
  • 4. Kehren Sie erholt und mit neuen Geschäftskontakten und beruflichem Wissen nach Deutschland zurück.

Wie beteilige ich das Finanzamt an meiner Reise?

Zuerst einmal lassen sich beruflich bedingte Kosten steuerlich geltend machen (oder noch besser: lohnsteuerfrei vom Arbeitgeber erstatten). Dazu zählen auch Dienst- und Geschäftsreisen ins Ausland.

Voraussetzung für die Absetzbarkeit ist, dass Sie beim beruflichen Nutzen nicht tricksen. Vor vielen Jahren waren zum Beispiel Ärztereisen nach St. Moritz sehr beliebt. Die Tagung fand am Abend statt, wenn der Skilift geschlossen hatte. Ziel dieser Reisen war, auf Kosten des Fiskus günstig Urlaub zu machen und sich nebenbei (pro forma) ein bisschen weiterzubilden. Das Finanzamt lässt solche Gestaltungen nicht zu, sondern streicht den Steuerabzug wegen des erheblichen Privatvorteils!

Freie Abende und Wochenenden sind bei Fortbildungen und Seminaren in der Regel jedoch kein Problem.

Auch zusätzliche freie Tage sind in Ordnung, wenn Sie die Kosten der Reise in "beruflich" und "privat" aufteilen. Das geht so:

Beispiel: Weiterbildung und Urlaub auf Zypern

Beispiel: Sie fliegen zu einem zweiwöchigen Sprachkurs nach Zypern an den Strand. Dort ist es zwar gerade kälter als auf Lanzarote, aber immer noch besser als auf Mallorca, außerdem gibt es ein Wintersportgebiet. Da Sie nicht vollständig auf Schnee verzichten wollen, hängen Sie 6 Tage zum Skilaufen an und wechseln dafür das Hotel. Insgesamt sind Sie 20 Tage auf Reise: vom 28. Dezember 2012 bis 16. Januar 2013.

Ihre Rechnung: In diesem Beispielzeitraum sind Flüge nach Zypern ab ca. 400 Euro zu haben (Quelle: Fluege.de, Stand: 13. Dezember 2012). Die Fahrten zum und vom Flughafen Frankfurt kosten 40 Euro. Gesamtkosten: 440 Euro. Diese Kosten sind zu 14 Zwanzigstel = 308 Euro beruflich veranlasst und zu 6 Zwanzigstel = 132 Euro privat veranlasst.

Als Selbstständiger machen Sie also Kosten von 308 Euro für An- und Abreise als Betriebsausgaben geltend. Als Arbeitnehmer dürfen Sie sich bis zu 308 Euro vom Arbeitgeber steuer- und sozialabgabenfrei erstatten lassen - das liegt im Ermessen des Chefs. Falls der Chef nichts übernimmt (schriftlich bestätigen lassen!), machen sie die 308 Euro als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung geltend.

Zur Vereinfachung haben wir hier nur die Kosten für Flug und Fahrten betrachtet. Normalerweise würden Sie auch andere allgemeine Kosten aufteilen, vor allem für die Unterkunft. Im Beispielfall war das nicht nötig, da Sie das Hotel gewechselt und die Kosten dadurch klar getrennt haben.

Ergebnis: Günstige Flucht aus dem kalten Deutschland

Im Idealfall haben Sie für 132 Euro plus Skihotel fast 3 Wochen Erholungsurlaub auf Zypern bekommen. Denn auch die freien Abende und Wochenenden zählten zum beruflichen Teil.

Dieses Rechenspiel funktioniert natürlich auch mit anderen Urlaubsgebieten - vorausgesetzt, Sie können gegenüber dem Finanzamt nachvollziehbar begründen, warum Sie für Ihren Sprachkurs nach Südamerika flogen statt nach Spanien oder zum Rhetorikseminar nach Wien statt nach Castrop-Rauxel.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesem Beitrag Ihren Winterurlaub verschönern, egal ob zu Hause oder in weiter Ferne. Herzlichst, Ihr

Carsten Wegner