Berlin dreht an der Steuerschraube

vom 14. Mai 2006 (aktualisiert am 17. September 2017)
Von: Lutz Schumann

Liebe Leserin, lieber Leser,

letzten Mittwoch war es soweit: Am 10. Mai 2006 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Steueränderungsgesetzes 2007 endgültig verabschiedet. Die Folge für uns Steuerzahler: Steuervergünstigungen werden weiter abgebaut und es kommen neue Belastungen auf uns zu. Mit diesen (ersten) Änderungen müssen Sie rechnen:

Arbeitszimmer:

Sie dürfen Kosten für das häusliche Arbeitszimmer nur noch dann als Betriebsausgaben oder Werbungskosten absetzen, wenn es den Mittelpunkt Ihrer gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet.

Kindergeld:

Die Altersgrenze für die Gewährung von Kindergeld und Freibeträgen wird für Jahrgänge ab 1983 von 27 auf 25 Jahre gesenkt. Für den Jahrgang 1982 gilt zum Übergang das 26. Lebensjahr als Altersgrenze.

Pendlerpauschale:

Aufwendungen für den Weg zur Arbeit können Sie künftig grundsätzlich nicht mehr als Betriebsausgaben oder Werbungskosten absetzen. Nur Fernpendler kommen in den Genuss einer Entfernungspauschale von 30 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer.

Sparerfreibetrag:

Der Sparerfreibetrag wird halbiert. Er beträgt nun 750 Euro für Ledige und 1.500 Euro für zusammenveranlagte Ehegatten. Zins- und Kapitalerträge, die darüber hinausgehen, unterliegen Ihrem persönlichen Steuersatz.

Reichensteuer:

Für private zu versteuernde Einkommen ab 250.000 Euro (zusammenveranlagte Ehepartner: 500.000 Euro) sieht der Gesetzentwurf einen Zuschlag von 3 Prozentpunkten auf den Einkommensteuer-Spitzensatz vor. Davon sollen im Jahr 2007 die Gewinneinkünfte ausgenommen werden, also Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit, also auch Freiberufler). 2008 sollen zusammen mit der dann geplanten Unternehmenssteuerreform alle Spitzenverdiener einbezogen werden.

Weitere Gesetzesänderungen betreffen die Abschaffung der Bergmannsprämie ab 2008, die Umsetzung des EU-Zinsabkommens mit der Schweiz in nationales Recht und Änderungen des Gesetzes über Steuerstatistiken.

Übrigens: Das Gesetz tritt rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft.

Ich wünsche Ihnen dennoch einen angenehmen Wochenstart. Herzlichst, Ihr

Lutz Schumann

Lutz Schumann
Chefredakteur