31. Dezember: Fristablauf für Kapitalgesellschaften und Steuersparer

vom 27. Dezember 2007 (aktualisiert am 17. September 2017)
Von: Lutz Schumann

Liebe Leserin, lieber Leser,

mit meinem heutigen Steuer-Newsletter wende ich mich an all diejenigen unter Ihnen, die auf den letzten Metern des Jahres 2007 noch Steuern sparen möchten. Zugegeben, es bleibt nicht mehr viel Zeit dazu und man könnte fragen, ob sich ein solches Thema jetzt überhaupt noch lohnt. Doch ich habe in Gesprächen mit Kollegen, Lesern und Bekannten festgestellt, dass viele das Thema bislang gemieden oder aufgeschoben haben und jetzt nicht wissen, wie sie ihre Steuerlast der Jahre 2007 und 2008 optimieren können – und sollen.

Auf noch größere Unwissenheit stieß ich in einem anderen Punkt: Am 31. Dezember läuft für Kapitalgesellschaften die Frist ab, um ihren Jahresabschluss beim elektronischen Bundesanzeiger einzureichen. Die Voraussetzungen für diese Publizitätspflicht haben sich Anfang 2007 geändert, doch viele Unternehmer wissen nicht, dass sie dadurch offenlegungspflichtig geworden sind. Ihnen drohen nun Geldstrafen und lästige Verfahren.

Wegen der Wichtigkeit und Zeitknappheit habe ich mich entschlossen, den aktuellen Steuer-Newsletter nur mit dem Artikel "Fristablauf für Kapitalgesellschaften: Welche Zahlen Unternehmen veröffentlichen müssen" zu befüllen (siehe Punkt 2). Auf unserer Internetseite finden Sie außerdem Gestaltungsmodelle, mit denen Sie der Publizitätspflicht entgehen. Dies ist vor allem deshalb wichtig, weil jeder Wettbewerber für 4,50 Euro im Internet Ihre sensiblen Informationen einsehen kann.

Die Steuertipps zum Jahresende für die verschiedenen Zielgruppen sind so umfangreich, dass sie den Rahmen des Newsletters sprengen würden. Daher finden Sie hier lediglich eine Liste von Links zu Steuertipps zum Jahresende für...

Für dieses Jahr verabschiede ich mich von Ihnen. Ich hoffe, Sie haben angenehme Weihnachtstage verbracht und werden noch angenehmer ins neue Jahr starten. Gerne helfe ich Ihnen vom ersten Tag an, Ihre Steuerlast möglichst niedrig zu halten, versprochen!

Herzlichst, Ihr

Unterschrift Lutz Schumann

Lutz Schumann
Herausgeber und Chefredakteur

P. S. Einen kleinen Tipp fürs neue Jahr habe ich schon: Ab dem 1. Januar dürfen die Firmenwagenfahrer unter Ihnen wählen, ob sie die Privatnutzung des Wagens nach der pauschalen Ein-Prozent-Methode versteuern oder ob sie ein Fahrtenbuch führen. In den meisten Fällen ist das Fahrtenbuch die finanziell deutlich günstigere Alternative. Also stöbern Sie doch mal in unseren Rubriken "Firmenwagen" und "Fahrtenbuch" herum.