Fahrt zur Arbeit: Mehr als 4.500 Euro absetzen

vom 29. Januar 2007 (aktualisiert am 31. Juli 2014)

Arbeitnehmer können mehr als 4.500 Euro Werbungskosten für ihre Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit geltend machen. Wie das Bundesfinanzministerium kürzlich klärte, lässt sich die 4.500-Euro-Grenze mit Fahrgemeinschaften durchbrechen (Schreiben vom 1. Dezember 2006, Aktenzeichen: IV C 5 – S 2351 – 60/06).

Dabei gilt: Für alle Tage, an denen Sie in einer Fahrgemeinschaft mitfahren, dürfen Sie insgesamt maximal 4.500 Euro ansetzen. Wenn Sie selber fahren und andere Leute mitnehmen, dürfen Sie zusätzlich bis zu 4.500 Euro absetzen – und sogar noch mehr, wenn Sie die höheren Kosten nachweisen. Zur Erinnerung: Seit 1. Januar 2007 lassen sich nur noch die Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte absetzen, die über 20 Kilometer hinaus gehen, bei einer Strecke von 100 Kilometern also 80.

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