Erbschaft- und Schenkungsteuer: Aktuelle Regelungen sind verfassungswidrig

vom 11. Mai 2007 (aktualisiert am 31. Juli 2014)

Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) verstoßen die derzeitigen Bewertungsvorschriften im Erbfall und bei Schenkungen gegen den Gleichheitsgrundsatz und sind damit verfassungswidrig. Der Gesetzgeber muss die Vorschriften spätestens bis zum 31. Dezember 2008 neu regeln. Die Forderung der obersten Richter: Für alle Vermögensgegenstände muss eine realitätsnahe Bewertung auf der Grundlage der Verkehrswerte gelten. Der Verkehrswert ist der Preis, der zum Wertermittlungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bei einem Verkauf erzielt worden wäre.

Wer muss mit einer höheren Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer rechnen? Besitzer von...

  • betrieblichem und land- und forstwirtschaftlichem Vermögen,
  • bebauten Grundstücken und
  • einer Firma oder Praxis.

Steuer-Tipp: Für diese Gruppen lohnt die Schenkung noch in diesem Jahr. Preiswerter wird die Übertragung der Vermögenswerte keineswegs.

Mehr Tipps zum Thema in diesen Rubriken: Arbeitnehmer, Erbschaft, Immobilien, Immobilienbesitzer, Kapitalanleger, Privatiers, Rentner, Schenkung, Selbstständige, Unternehmer