Betriebsprüfung: Vorsicht vor dem Internet!

vom 09. Mai 2007 (aktualisiert am 13. März 2019)

Die Finanzverwaltung hat in den letzten Jahren aufgerüstet. Waren noch vor 5 Jahren Kaffeemaschinen in den Amtstuben die modernsten Geräte, recherchieren Betriebsprüfer heute immer häufiger im Internet.

Eine beliebte Infoquelle der Prüfer findet sich unter www.archive.org. Dort sind sämtliche alten Internetseiten seit 2002 gespeichert. Per Mausklick kann der Prüfer Geschäftsbeziehungen, Angebotspreise, Aufträge und möglicherweise auch online gestellte Bilanzrichtlinien vergangener Jahre auch ohne die Hilfe der Firmenchefs einsehen.

Steuer-Tipp: Einmal online gestellt, lassen sich Unternehmensinformationen nur noch mit viel Glück ungesehen machen. Überlegen Sie daher umso kritischer, welche Daten und Dokumente Sie auf Ihrer Internetseite veröffentlichen!

Vorsicht auch, wenn Sie dem Betriebsprüfer einen Computer mit Internetanschluss zur Verfügung stellen. Meist findet sich darin auch der Zugang zum firmeneigenen Intranet mit Rundschreiben, Meldungen und diversen Download-Möglichkeiten.

Steuer-Tipp: Schirmen Sie den ungebetenen Besucher von derartigen Informationen ab! Denn der Beamte darf auch Zufallsfunde gegen Sie verwenden. Sicherer ist es, wenn Sie dem Beamten einen fabrikneuen Computer überlassen, der weder ans Internet noch ans Firmennetz angeschlossen ist.

Klären Sie vor dem Besuch mit Ihrem Steuerberater, welche steuerlich relevante Daten Sie dem Prüfer zur Verfügung stellen müssen!

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