Betriebsausgaben: Thermopapier hält Aufbewahrungspflicht nicht stand

vom 09. Januar 2006 (aktualisiert am 31. Juli 2014)

Quittungen auf Thermopapier verblassen meist nach weniger als 2 Jahren – zu schnell für die neue Aufbewahrungspflicht. Denn Unternehmer müssen alle Rechnungen, die sie ausstellen oder erhalten, zumindest als Kopie 10 Jahre aufbewahren. Privatleute lagern ihre Belege zwei Jahre.

Achtung: Diese Frist beginnt nicht mit dem Rechnungsdatum, sondern mit dem 31. Dezember des Ausstellungsjahrs. Schlimmstenfalls muss eine private Rechnung also rund drei Jahre halten.

Steuer-Tipp: Fotokopieren Sie rechtzeitig von Thermo- auf Normalpapier!

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