Lineare Absetzung für Abnutzung (AfA) ermitteln

Teure Wirtschaftsgüter lassen sich nicht vollständig im Jahr des Kaufs von der Steuer absetzen, sondern sind über mehrere Jahre abzuschreiben. Dies ist immer dann der Fall, wenn das Wirtschaftsgut mehr als 410 Euro (ohne Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer) gekostet hat. Bei ihnen ist der Kaufpreis über die Nutzungsdauer zu verteilen.

Dieser Rechner sagt Ihnen, welchen Betrag Sie jährlich für Ihre Investitionen steuerlich geltend machen dürfen. Geben Sie dazu den Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung an, die Nutzungsdauer sowie die Kosten. Welche Nutzungsdauer für welches Wirtschaftsgut gilt, erfahren Sie hier in unserer aktuellen amtlichen AfA-Tabelle.

Rechner Lineare Abschreibung

Weitere Erklärungen zum Rechner und zur linearen AfA

Geben Sie die ganzzahlige Nutzungsdauer in Jahren im Rechner-Formular ein. Der Höchstwert ist 20 Jahre. Die tatsächliche Nutzungsdauer kann kürzer sein, als die amtliche AfA-Tabelle ausweist. Zum Beispiel weil Sie eine Maschine länger und häufiger betreiben als der Durchschnitt anderer Unternehmer. Sie müssen den schnelleren Verschleiß gegenüber dem Finanzamt nur glaubhaft machen. Die amtlichen AfA-Tabellen sind eher Richtlinien, keine zwingenden Vorschriften.

Warum gibt es im AfA-Rechner ein Feld für den Anschaffungsmonat?

Im Jahr des Kaufs müssen Sie das Wirtschaftsgut auf den Monat genau abschreiben. Der Anschaffungsmonat und alle folgenden Monate des ersten Jahrs zählen zu je einem Zwölftel. So berechnen Sie die anteilige AfA fürs erste Jahr. Schreiben Sie einen etwaigen Restbetrag in einem zusätzlichen Jahr nach Ablauf der Nutzungsdauer ab.

Beispiel: Sie haben 2016 einen neuen Flipper für 600 Euro für Ihre Gaststätte gekauft. Laut AfA-Tabelle beträgt die Nutzungsdauer 5 Jahre. Tragen Sie 5 Jahre und 600 Euro in den Rechner oben ein. Angenommen, Sie haben das Gerät im Januar 2016 gekauft, dann ist die Rechnung einfach: 600 Euro / 5 Jahre = 120 Euro Abschreibung pro Jahr, und zwar für 2016 bis 2020.

Nehmen wir jetzt an, Sie haben den Flipper nicht im Januar, sondern im Oktober 2016 gekauft. Tragen Sie also 10/2016 oben in die Felder zum "Zeitpunkt der Anschaffung" ein. Sie sehen im Ergebnis des Rechners, dass für 2016 nicht 120 Euro Abschreibung berücksichtigt sind, sondern 30 Euro. Das sind 3 Zwölftel von 120 Euro für die 3 Monate Oktober, November und Dezember 2016. In den Jahren 2017 bis 2020 schreiben Sie wie oben je 120 Euro ab. Wegen der fehlenden Nutzungsmonate im Anschaffungsjahr bleiben 90 Euro übrig, die Sie 2021 abschreiben. Nun ist das Gerät vollständig abgeschrieben.