Mögliche Steuerersparnis berechnen

Bevor Sie Einspruch gegen Ihren Einkommensteuerbescheid einlegen, möchten Sie wahrscheinlich wissen, wie viel Geld Sie im Erfolgsfall sparen. "Wie wirkt es sich steuerlich aus, wenn das Finanzamt meine Fahrtkosten über 400 Euro doch noch anerkennt? Lohnt sich das überhaupt?". Die Antwort erhalten Sie mit diesem Rechner. Unter dem Rechner stehen ausführliche Erklärungen und eine Beispielrechnung. Tippen Sie Ihre absetzbaren Kosten und Ihr Jahreseinkommen vor Steuern hier ein und klicken Sie auf "berechnen":

Hinweise: Der Rechner benötigt eingeschaltetes JavaScript. Sie können sich das Ergebnis als Tabelle und Grafik anzeigen lassen und drucken. Sie bekommen zu jeder Zeile Erklärungen und Hinweise, indem Sie Ihre Maus über das "?" oder "!" halten.

Erklärungen und Beispielrechnung zur Steuerersparnis

Wie viel Steuern das Finanzamt nach einem erfolgreichen Einspruch erstattet, hängt entscheidend von Ihrem persönlichen Steuersatz ab. Dieser liegt je nach Einkommen zwischen 14,77 und 47,48 Prozent (einschließlich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag, aber ohne Kirchensteuer).

Außerdem richtet sich die Höhe nach dem so genannten Grenzsteuersatz. Darunter versteht man die Steuern, die auf den "letzten" 100 Euro Ihres Einkommens lasten. Da die Steuerbelastung mit steigendem Einkommen stetig zunimmt, ist der Grenzsteuersatz stets höher als der persönliche (Durchschnitts-)Steuersatz. Das bedeutet: Sie bekommen mehr Geld zurück.

Beispiel: Das Finanzamt hat 2.000 Euro Kosten aus Ihrer Steuererklärung gestrichen. Dagegen legen Sie Einspruch ein. Im Einspruchsverfahren erkennt das Finanzamt die Kosten an, Sie erhalten Steuern erstattet. Sie sind ledig und verdienen brutto 50.000 Euro pro Jahr. Die vereinfachte Rechnung, nicht so genau wie der Rechner oben:

* vereinfacht - für genauere Werte siehe Rechner oben
Posten Betrag
Ihr Durchschnittssteuersatz 25,7 Prozent
Ihr Grenzsteuersatz 40,7 Prozent
Ihre Steuererstattung (2.000 Euro Kosten x 40,7 Prozent Grenzsteuersatz) 814 Euro
einschließlich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag 858,77 Euro *

Ergebnis: Wenn Ihr Einspruch Erfolg hat, erhalten Sie 858,77 Euro (einschließlich Solidaritätszuschlag) zurück. Sind Sie zudem Kirchenmitglied, erhalten Sie weitere 73 Euro Kirchensteuer erstattet. Das ergibt insgesamt eine Steuererstattung von 932 Euro - wohlgemerkt ohne Risiko oder Kosten.