Wohn-Riester – neue Förderung für Haus und Wohnung

vom 09. April 2008 (aktualisiert am 01. August 2011)
Von: Lutz Schumann

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Riester-Förderung auf selbstgenutzte Wohnungen und Häuser ausweitet. Die Politiker planen, das Gesetz vor der Sommerpause durchzubekommen. Nachfolgend die wichtigsten Punkte dieses "Eigenheimrentengesetzes":

Steuerzahler sollen künftig Wohn-Riester erhalten...

  • für den Kauf oder die Herstellung einer selbstgenutzten Immobilie,
  • zur Entschuldung einer selbstgenutzten Immobilie,
  • für den Kauf von weiteren Genossenschaftsanteilen oder
  • für die Anschaffung eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts.

Die Riester-Förderung in der Ansparphase

Riester-Sparer können zunächst einen klassischen Riester-Renten-Vertrag schließen. Während der gesamten Ansparphase können sie frei wählen, ob sie das Sparguthaben für den Immobilienkauf verwenden oder sie es sich später in Form einer Rente auszahlen lassen.

Der Clou: Wer das Sparguthaben aus einem Riester-Vertrag für eine Wohnimmobilie verwendet, muss das Geld später nicht wieder in den Sparvertrag zurückzahlen, wie es bisher der Fall war. Diese verbesserte Entnahmeregelung gilt auch für Altverträge.

Wer sofort eine Immobilie anschafft, ohne bereits ein Riester-Guthaben angespart zu haben, der kann mit der Riester-Förderung sein Hypothekendarlehen zurückzahlen. Die Zulage fließt dann zu 100 Prozent in die Tilgung.

Die Besteuerung während der Auszahlungsphase

Ein "Wohnförderkonto" gewährleistet die nachgelagerte Besteuerung in der Auszahlungsphase. Auf dieses Konto fließen die Förderbeträge für die Immobilie. Sie bilden die Grundlage für die spätere Besteuerung. Achtung: Der Kontostand wird verzinst. An jedem Jahresende werden dem bis dahin verzeichneten Betrag 2 Prozent hinzugerechnet.

Rentenempfänger wählen bei Renteneintritt, ob sie ihre Steuerschuld auf einen Schlag oder jedes Jahr in Teilbeträgen begleichen.

Wer die Einmalbesteuerung wählt, für den erhöht sich im Jahr des Renteneintritts das zu versteuernde Einkommen um 70 Prozent des auf dem Wohnförderkonto angesparten Kapitals.

Die jährliche Besteuerung hängt vom Alter bei Renteneintritt ab und dauert über 17 bis 23 Jahre bis zum 85. Lebensjahr. Wie hoch die Belastung ist und ob überhaupt Steuer fällig wird, hängt von der Höhe des gesamten steuerpflichtigen Einkommen des Rentners ab. Stirbt der Rentenempfänger vor dem 85. Lebensjahr, müssen die Erben den noch nicht versteuerten Restwert in der Einkommensteuererklärung des Todesjahrs versteuern. Die anfallende Einkommensteuer mindert das Erbe. Es soll eine Ausnahmeregelung geben, wenn der Ehepartner Erbe ist.

Weitere Neuregelungen der Riester-Rente:

Wer vor dem 21. Geburtstag einen Riester-Vertrag abschließt, soll mit einem einmaligen "Berufseinsteiger-Bonus" von 100 Euro belohnt werden. Außerdem will der Gesetzgeber den Kreis der Förderberechtigten erweitern. Dann könnten auch Empfänger einer Rente wegen vollständiger Erwerbsminderung oder einer Versorgung wegen vollständiger Dienstunfähigkeit von der Riester-Zulage profitieren.

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