3.2.: Wie sich das Weihnachtsgeld auf die Steuer auswirkt

vom 10. Dezember 2009 (aktualisiert am 01. August 2011)
Von: Lutz Schumann

Entgegen einer häufig gehörten Meinung gibt es keinen eigenen Steuertarif für Weihnachtsgeld, 13. Monatsgehalt, Urlaubsgeld oder andere Sonderzahlungen. Der überdurchschnittlich hohe Anstieg der Steuerbelastung durch das Weihnachtsgeld liegt an der so genannten Steuerprogression. Demnach steigt der Durchschnittssteuersatz abhängig vom steuerpflichtigen Einkommen. Das führt zu einer überproportional wachsenden steuerlichen Belastung bei zunehmendem Einkommen. So viel Steuern müssen Sie 2010 zahlen (Auszüge):

Zu versteuerndes Einkommen pro Jahr (in Euro) Einkommensteuer (in Euro) Durchschnittssteuersatz (in Prozent) Grenzsteuersatz (in Prozent)
Grundtabelle (für Ledige) Splittingtabelle (für Ehepaare) Grundtabelle (für Ledige) Splittingtabelle (für Ehepaare) Grundtabelle (für Ledige) Splittingtabelle (für Ehepaare)
8.000 0 0 0 0 0 0
9.000 148 0 1,6 0 15,8 0
10.000 315 0 3,2 0 19,5 0
15.000 1.410 0 9,4 0 24,7 0
20.000 2.701 630 13,5 3,2 27,0 17,6
26.000 4.400 1.854 16,9 7,1 29,7 23,1
30.000 5.625 2.820 18,8 9,4 31,5 24,7
36.000 7.599 4.342 21,1 12,1 34,3 26,0
40.000 9.007 5.402 22,5 13,5 36,1 27,0
55.000 14.928 9.702 27,1 17,6 42,0 30,4
110.000 38.028 29.856 34,6 27,1 42,0 42,0
Quelle: DATEV eG, Nürnberg

Dieser kleine Auszug aus der deutschen Einkommensteuertabelle 2010 zeigt schon sehr deutlich, wie sich die Steuerprogression auswirkt: Der Durchschnittssteuersatz steigt kontinuierlich. Doch der Grenzsteuersatz wächst erheblich stärker. Der Grenzsteuersatz ist der Steuersatz, mit dem der (mathematisch) letzte Euro des Einkommens belastet wird. Da der deutsche Steuersatz nicht gleichmäßig, also linear steigt, sondern mit einem Buckel, ist der Grenzsteuersatz stets höher als der Durchschnittssteuersatz.

Der Steuersatz in Deutschland beginnt bei 14 Prozent und endet für Normalverdiener bei 42 Prozent. Spitzenverdiener müssen stets 45 Prozent ihres Einkommens beim Finanzamt abliefern. Darunter fallen Ledige mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen ab 250.731 Euro und Verheiratete ab 501.462 Euro. Hinzu kommt für alle Steuerzahler der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent. Kirchenangehörige zahlen 8 oder 9 Prozent Kirchensteuer, je nach Bundesland, in dem sie wohnen.

Hinweis: Mit dem Abgabenrechner des Bundesfinanzministeriums (BMF) können Sie sich Ihre Steuerabzüge online ausrechnen lassen.