Viele Rentner können ab sofort mehr hinzuverdienen

vom 13. Juli 2007 (aktualisiert am 31. Juli 2014)

Viele Rentner, die das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen seit Juli 2007 mit einem Nebenjob mehr verdienen. Dies ergibt sich aus der Rentenerhöhung zum 1. Juli 2007.

Maßgeblichen Einfluss auf die Höhe der Hinzuverdienstgrenzen hat der Rentenwert. Dies ist eine per Rechtsverordnung festgelegte Rechengröße. Am 8. Juni 2007 hat der Bundesrat die Rentenerhöhung zum 1. Juli beschlossen ("Rentenwertbestimmungsverordnung 2007"). Dadurch ändert sich der Rentenwert zum 1. Juli 2007 von 26,13 auf 26,27 Euro (West) und von 22,97 auf 23,09 Euro (Ost). Dadurch erhöht sich auch der zulässige Hinzuverdienst vieler Rentner. Die Berechnung ist kompliziert. Die Rentenversicherungsträger helfen gerne weiter.

Unverändert bleibt die allgemeine Hinzuverdienstgrenze von derzeit 350 Euro monatlich. Dieser Hinzuverdienst ist generell zulässig für Altersvollrentner vor dem vollendeten 65. Lebensjahr sowie für vollständig erwerbsgeminderte Bezieher einer Vollrente.

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