3.: Steuern und Sozialabgaben beim Weihnachtsgeld

vom 10. Dezember 2009 (aktualisiert am 30. November 2012)
Von: Lutz Schumann
Auf Weihnachtsgeld sind Steuern fällig. Mit den richtigen Mitteln lassen sie sich senken.

Auf Weihnachtsgeld sind Steuern fällig. Mit den richtigen Mitteln lassen sie sich senken.

Viele Unternehmen zahlen ihren Mitarbeitern am Ende des Jahres ein mehr oder weniger hohes Weihnachtsgeld, in manchen Branchen sogar in Höhe eines normalen Monatsgehalts. Doch wenn die Mitarbeiter ihre Gehaltsabrechnung öffnen, kommt nach der Freude meist der Schock: Vom Weihnachtssegen bleibt selbst Normalverdienern meist nur etwas mehr als die Hälfte. Der Rest geht für Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag und Sozialabgaben wie Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung drauf.

Angesichts solch hoher Abzüge vermuten viele Arbeitnehmer, dass die Gehaltsabrechnung Fehler enthält. Doch in den meisten Fällen ist sie völlig korrekt, wie unsere Beispielabrechnung zeigt. Es ist die so genannte Progression, welche die Lohnsteuer beim Weihnachtsgeld in ungeahnte Höhe schnellen lässt. Dank ihr steigt die Steuer nicht gleichmäßig, sondern in Sprüngen. Außerdem unterliegt das Weihnachtsgeld der Sozialversicherung.

Wie Arbeitnehmer mehr Weihnachtsgeld vorm Staat retten

Vereinfacht ausgedrückt, unterscheiden die Finanzämter und Sozialkassen nicht zwischen monatlich fließendem normalem Gehalt und gesonderten Zahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und Erfolgsprämien. Die Ämter betrachten jeden Monat einzeln.

Beispiel: Sie sind Angestellter und verdienen jeden Monat 3.000 Euro. Im November zahlt Ihre Arbeitgeberin Ihnen zusätzlich 3.000 Euro Weihnachtsgeld. Das macht zusammen 6.000 Euro im November. Sie müssen in diesem Monat genauso viel Steuern und Sozialabgaben zahlen wie ein Arbeitnehmer, der jeden Monat des Jahres 6.000 Euro verdient. Der Unterschied zwischen Letzterem und Ihnen: Bei Ihnen handelt es sich um eine Einkommensspitze, die sich übers Jahr gesehen ausgleicht.

Um diese Steuerspitze zu glätten, gibt es zweieinhalb Möglichkeiten:

  • 1. Ihr Arbeitgeber macht automatisch einen Lohnsteuerjahresausgleich.
  • 2. Sie geben eine Einkommensteuererklärung ab.
  • 2 1/2. Die "halbe" Möglichkeit ist, rechtzeitig einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen. Das mindert zumindest die laufend zu zahlende Steuer.

Hier sind die 2 1/2 Möglichkeiten im Detail:

1. Möglichkeit: Lohnsteuerjahresausgleich

Manche Arbeitgeber machen automatisch einen Lohnsteuerjahresausgleich, der die Einkommensspitze glättet. Dazu sind sie jedoch nicht mehr verpflichtet.

Hierdurch wird für den Monat Dezember eine so niedrige Steuer errechnet, dass sie die Steuerspitze des Weihnachtsgelds ausgleicht. Auch die Sozialabgaben werden gleichmäßig aufs Jahr verteilt.

2. Möglichkeit: Steuererklärung abgeben

Nur mit einer Steuererklärung holen Sie sich zu viel gezahlte Steuern zurück. Dazu müssen Sie in Ihrer privaten Einkommensteuererklärung möglichst hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Auch Ausgaben für Kinderbetreuung, Haushaltshilfen, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen sparen Steuern.

Als Werbungskosten gilt alles, was mit dem Job zusammenhängt. Dazu zählen zum Beispiel:

Zu den Sonderausgaben gehören:

  • Kirchensteuer,
  • Unterhaltszahlungen für einen geschiedenen oder getrennt lebenden Ehepartner,
  • Ausbildungskosten,
  • Schulgeld,
  • Spenden und
  • private Kinderbetreuungskosten.

Zu den außergewöhnlichen Belastungen zählen vor allem Ausgaben für die eigene Gesundheit. Dazu gehören Krankheitskosten wie zum Beispiel:

  • der Kauf einer Brille,
  • hohe Rezeptzuzahlungen,
  • Kurkosten,
  • Aufwendungen für die eigene Pflegebedürftigkeit,
  • Aufwendungen für die Pflege eines Angehörigen,
  • Unterhaltsleistungen an bedürftige Familienmitglieder.

Weitere Beispiele, Infos und eine Tabelle zur Selbstbeteiligung für außergewöhnliche Belastungen.

2 1/2. Möglichkeit: Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen

Als Arbeitnehmer können Sie sich bis zum 30. November eines jeden Jahres einen Freibetrag auf Ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Diese Möglichkeit senkt zwar nicht tatsächlich die Steuer, die fürs Weihnachtsgeld anfällt. Doch zumindest zahlen Sie jeden Monat etwas weniger Steuern und brauchen nicht auf eine Rückzahlung des Finanzamts im nächsten Jahr zu warten. Wegen dieses Vorteils steht der Lohnsteuerfreibetrag zumindest als "halbe" Möglichkeit in unserer Liste.

Wichtig: Wenn Sie sich einen Lohnsteuerfreibetrag eintragen lassen, sind Sie dazu verpflichtet, für das Jahr eine Steuererklärung abzugeben.

Aktueller Hinweis vom 28. November 2012: Für das Steuerjahr 2013 müssen Sie wegen der "elektronischen Lohnsteuerkarte" ELStAM alle Lohnsteuerfreibeträge noch im Jahr 2012 neu beantragen.

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