Sozialversicherung: Mitarbeiter übers Internet versichern

vom 20. Dezember 2005 (aktualisiert am 31. Juli 2014)

Ab 1. Januar 2006 müssen ausnahmslos alle Arbeitgeber sämtliche Beitragsnachweise und Meldungen online an die Krankenkasse senden. Das gilt auch, wenn sie nur eine 400-Euro-Kraft (Minijob) beschäftigen.

Steuer-Tipp: Dies ist mit den meisten gängigen Programmen zur Lohn- und Gehaltsabrechnung möglich. Außerdem bieten die Kassen die kostenlose Software "sv.net" an, die Sie auf CD bekommen oder bei der "Sozialversicherung im Internet" herunterladen können und mit der Sie die notwendigen Daten via Internet an die Krankenkasse oder die Minijob-Zentrale übertragen.

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