Schenkung und Erbschaft: Neues Gesetz schadet Familien

vom 13. September 2007 (aktualisiert am 17. Mai 2013)
Von: Lutz Schumann

Die große Koalition will für 2008 ein neues Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz in Kraft setzen, welches massive Steuererhöhungen nach sich ziehen wird – sogar rückwirkend! Unter anderem wird mit dem Jahressteuergesetz 2008, das bereits vor wenigen Wochen vom Kabinett verabschiedet wurde, ein beliebtes Steuersparmodell für Familien gekippt: die "Übergabe gegen Versorgungsleistungen". Dabei verschenken Eltern ihr Vermögen an die Kinder und erhalten im Gegenzug eine monatliche Rente.

Der Clou dieses Steuersparmodells: Die Beschenkten, also die Kinder, dürfen bislang die regelmäßigen Zahlungen an ihre Eltern Steuern mindernd geltend machen. Im Gegenzug müssen die Rentenempfänger, also die Eltern, die familiären Versorgungsleistungen zwar versteuern. Doch weil Eltern als Ruheständler meist einen niedrigeren Steuersatz haben als ihre berufstätigen Kinder, fällt die zusätzliche Steuerbelastung der Eltern geringer aus als die Ersparnis der Kinder.

Berlin streicht dieses beliebte Steuersparmodell. Besonders ärgerlich: Das Gesetz gilt auch für längst erfolgte Übertragungen. In solchen Fällen sollen die vereinbarten Rentenzahlungen nur noch bis Ende 2012 absetzbar sein. Steuer- und Rechtsexperten halten das für verfassungswidrig. Denn die Betroffenen haben mit ganz anderen steuerlichen Folgen geplant und werden jetzt "kalt erwischt".

Nur wer Anteile an Personengesellschaften oder Einzelunternehmen erhält, soll weiter das Steuermodell nutzen dürfen. Doch das macht gerade einmal ein Fünftel der Nachfolger aus. In den meisten Fällen werden mit diesem Sparmodell Anteile an GmbHs, Aktiengesellschaften oder Immobilien übergeben.

Bleibt zu hoffen, dass der Bundestag den Gesetzentwurf noch ändert. Der Entwurf steht erstmals am 20. September auf der Tagesordnung. Wir informieren Sie natürlich umgehend, wenn Änderungen beschlossen werden.

Steuer-Tipp: Wer vor dem 31. Dezember 2007 schenkt, kann mit seinen Nachkommen immerhin noch fünf Jahre das clevere Steuersparmodell nutzen. Zudem gibt es alternative Übergabemodelle, mit denen sich in ähnlicher Höhe Steuern sparen lassen, etwa das Familiendarlehen. Dabei geben Eltern ihren Nachkommen ein Darlehen. Letztere kaufen mit dem Geld den Familienbetrieb oder ein Mietshaus der Eltern.

Der Clou: Die Kinder können die an die Eltern gezahlten Kreditzinsen von der Steuer absetzen. Dieses Modell hat den Segen des Bundesfinanzhofs (BFH). Vorausgesetzt, die Konditionen des familiären Kredits halten einem Fremdvergleich stand. Sprechen Sie hierzu unbedingt vorher mit Ihrem Steuerberater!

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