Lebensversicherung wird steuerpflichtig durch Vertragsverlängerung

vom 24. Januar 2006 (aktualisiert am 31. Juli 2014)

Wer eine Lebensversicherung verlängert, schließt steuerrechtlich einen neuen Vertrag, entschied der Bundesfinanzhof (BFH, Aktenzeichen: VIII R 71/04). Der negative Effekt: Die Sparanteilszinsen, die zwischen dem geplanten und dem neuen Ende der Laufzeit anfallen, sind zu versteuern. Die Zinsen, die bis zum geplanten Vertragsende aufgelaufen sind, bleiben selbstverständlich steuerfrei.

Unklar ist der Fall, in dem der Vertrag eine Option zum Verlängern der Laufzeit enthält. Die BFH-Richter deuteten zwar an, die Zinsen aus den zusätzlichen Jahren seien dann steuerfrei. Das Bundesfinanzministerium (BMF) jedoch vertritt in einem Schreiben die Gegenposition: Auch hierdurch entstehe ein neuer Vertrag für die Dauer der angehängten Jahre (Schreiben vom 22. August 2002, Aktenzeichen: IV C 4 – S 2221 – 211/02).

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