1.7.: Kurzübersicht Weihnachtsfeier: Was ist steuerlich erlaubt und was nicht?

vom 12. Dezember 2009 (aktualisiert am 29. November 2010)

Prüfliste für Betriebsveranstaltungen - was steuerlich erlaubt ist und was nicht:

Ausgabe erlaubt(*) nicht erlaubt
Abteilungsfeier steuerlich erlaubt  
Angehörige nehmen teil (zählen zur Freigrenze des Mitarbeiters) steuerlich erlaubt  
Arbeitsessen   steuerlich verboten
Besuch einer Sportveranstaltung steuerlich erlaubt  
Betriebsausflug, 2 oder mehr Tage steuerlich erlaubt  
Betriebsausflug verbunden mit Firmenbesichtigung eines Lieferanten, Kunden etc. steuerlich erlaubt  
Ehrung einzelner Mitarbeiter (zum Beispiel die 5 erfolgreichsten Verkäufer)   steuerlich verboten
Filialfeier steuerlich erlaubt  
Flugreise steuerlich erlaubt  
Führungskräfte feiern unter sich   steuerlich verboten
Geburtstagsfeier einzelner Mitarbeiter   steuerlich verboten
Geschenke während der Feier: Bargeld   steuerlich verboten
Geschenke während der Feier: Sachgeschenke bis 40 Euro steuerlich erlaubt  
Grillfest steuerlich erlaubt  
Jubiläum des Unternehmens steuerlich erlaubt  
Jubiläum einzelner Mitarbeiter (zum Beispiel 10-, 20-, 30-jährige Firmenzugehörigkeit) steuerlich erlaubt  
Musicalbesuch steuerlich erlaubt  
Nachtclub-Besuch   steuerlich verboten
Pensionärstreffen (ehemalige Mitarbeiter) steuerlich erlaubt  
Restaurantbesuch steuerlich erlaubt  
Sommerfest steuerlich erlaubt  
Städtetour steuerlich erlaubt  
Theaterbesuch steuerlich erlaubt  
Übernachtung steuerlich erlaubt  
Verabschiedung einzelner Mitarbeiter (zum Beispiel in den Ruhestand)   steuerlich verboten
Weihnachtsfeier steuerlich erlaubt  
* Voraussetzung: 110 Euro pro teilnehmendem Mitarbeiter und Veranstaltung, höchstens zwei Veranstaltungen pro Jahr