Erbschaft: Höhere Meldegrenze beim Tod des Bankkunden

vom 09. Januar 2006 (aktualisiert am 31. Juli 2014)

Beim Tod eines Kunden müssen Banken und Versicherungen dem Finanzamt alle Vermögensgegenstände mitteilen, die sie für diesen Kunden verwahren. Seit dem 1. Januar 2006 liegt die Meldegrenze bei einem Gesamtwert von 2.500 Euro pro Kunde und Institut (früher: ab 1.200 Euro pro Kunde und Konto/Depot).

Mehr Tipps zum Thema in diesen Rubriken: Erbschaft, Familie, Kapitalanleger, Privatiers, Rentner, Überwachung & Kontrolle