Direktversicherung: Höhere Beiträge zur Krankenkasse

vom 08. Februar 2005 (aktualisiert am 31. Juli 2014)

Wer Leistungen aus einer Direktversicherung erhält, muss höhere Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Früher war dies nur der Fall, wenn die Leistungen monatlich flossen. Seit dem 1. Januar 2004 sind die höheren Beiträge auch dann fällig, wenn Sie einen Einmalbetrag von der Direktversicherung erhalten. Das gilt natürlich nicht rückwirkend, sondern ausschließlich für Versicherungsfälle, die seit dem 1. Januar 2004 eingetreten sind.

Wie stark steigt der Beitrag? Der Einmalbetrag von der Versicherung wird für die Berechnung auf 120 Monate, also 10 Jahre verteilt. Eine Auszahlung von einmalig 100.000 Euro wird also als "120 Monate lang je 833,33 Euro" angesehen. Bei einem Beitragssatz von insgesamt 16 Prozent zum Beispiel wären jeden Monat zusätzliche 133,33 Euro fällig.

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