DBA mit Österreich seit 1. Januar 2008 außer Kraft

vom 22. Januar 2008 (aktualisiert am 26. Februar 2010)
Von: Lutz Schumann

Bundesfinanzminister Peer Steinbrück hat das seit 1954 bestehende Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) über die Erbschaftsteuer mit Österreich zum 1. Januar 2008 gekündigt. Der Steuer-Schutzbrief hatte die Kündigung bereits am 30. August 2007 vorausgesagt. Steinbrück begründete diesen Schritt mit dem Wegfall der österreichischen Erbschaft- und Schenkungsteuer zum 31. Juli 2008. Achtung: Das allgemeine DBA mit Österreich bleibt von der Kündigung unberührt.

Derzeit laufen Verhandlungen für eine sechsmonatige Übergangszeit. Im Erfolgsfall würden die Vorschriften des gekündigten Abkommens noch für Erbfälle gelten, die während des Zeitraums vom 1. Januar 2008 bis 31. Juli 2008 eintreten.

Hintergrund: Nachdem Österreich seine Erbschaftsteuer (ErbSt) komplett gestrichen hatte, befürchtete man in Berlin hohe Steuerausfälle. Denn das ErbSt-DBA mit Österreich war das einzige, in dem bei der Erbschaftsteuer die so genannte Freistellungsmethode galt. Diese besagte, dass nur einem Staat – in diesem Fall Österreich – ein ausschließliches Besteuerungsrecht zugewiesen wird. Eine weitere Besonderheit dieses DBA: Wo die Erben wohnten, spielte ebenfalls keine Rolle.

Die Folge: Verlagerte ein Deutscher seinen Wohnsitz nach Österreich und starb dort, dann erhielten seine Erben selbst dann einen hohen Steuervorteil, wenn sie in Deutschland wohnen blieben.

Steuer-Tipp: Wenn Sie als Erbe in Deutschland wohnen und Ihr Erblasser sich in Österreich niedergelassen hatte, dann gilt für Sie das deutsche Erbschaftsteuergesetz. Zumindest so lange, bis das Bundesfinanzministerium (BMF) ein neues Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich unterschrieben hat. Wobei allerdings zu befürchten ist, dass die bisherigen "paradiesischen Zustände" ein für allemal der Vergangenheit angehören. Es bleibt somit allenfalls der Ausweg, als Erbe selber (kurzzeitig) nach Österreich auszuwandern.

Downloads zum Doppelbesteuerungsabkommen:

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