Keine Privatnutzung - keine Firmenwagensteuer

Wer seinen Firmenwagen nicht privat nutzt, muss auch keine Steuern darauf zahlen. Fahrtenbuch- und 1-%-Regelung sind damit vom Tisch. Allerdings ist ein (legaler) Trick über den Arbeitsvertrag oder per Anordnung vom Arbeitgeber nötig, damit das Finanzamt die Steuerfreiheit anerkennen muss.

Der Normalfall: Ein Arbeitnehmer bekommt von seinem Chef einen Firmenwagen gestellt, den er auch privat fahren darf. Er nutzt dieses Gehalts-Extra gerne und versteuert seinen Privatvorteil per Fahrtenbuch oder Ein-Prozent-Methode. Berechnen Sie hier, wie hoch die Firmenwagen-Steuer ist.

Doch was passiert, wenn der Arbeitnehmer den Dienstwagen tatsächlich niemals privat fährt? In diesem Fall muss er trotzdem Steuern zahlen. Denn das Finanzamt geht vom so genannten Anscheinsbeweis aus: Was zu privaten Zwecken zur Verfügung steht, wird auch privat genutzt. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat diese Schlussfolgerung ausdrücklich bestätigt und die früher üblichen "Gegen-Anscheinsbeweise" gekippt.

Nur ein Nutzungsverbot verhindert die Firmenwagen-Steuer

Seit dieser BFH-Entscheidung gilt: Der Arbeitgeber muss die Privatnutzung des Firmenwagens ausdrücklich verbieten, zum Beispiel im Arbeitsvertrag. Er muss dieses Verbot nicht zwingend überwachen. Aber dem Mitarbeiter müssen schwere Folgen bis hin zur Kündigung drohen, falls er gegen das Verbot verstößt und den Wagen doch privat nutzt. Nur auf diese Weise lässt sich die Firmenwagensteuer verhindern.

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Normalerweise schränken Verbote wenigstens einen Beteiligten ein. In diesem Fall jedoch ist das Nutzungsverbot von großem Vorteil für den Arbeitnehmer. Denn es erspart ihm die zusätzliche Lohnsteuer für einen Pkw, den er ohnehin nicht fährt.

Für Sie als Arbeitnehmer bedeutet dieser Steuer-Trick, dass Sie anderweitig zu Ihrem Arbeitsplatz gelangen und dort erst den Schlüssel für Ihren Firmenwagen in Empfang nehmen. Sie fahren damit ausschließlich zu betrieblichen Zwecken. Nach Feierabend steht der Pkw wieder auf dem Betriebsgelände und Sie geben den Schlüssel ab.

Vorteil für Gesellschafter-Geschäftsführer und Familienmitglieder

Der BFH stärkte mit seinem Urteil zugleich Gesellschafter-Geschäftsführer und deren Angehörige, die fürs Unternehmen arbeiten. Früher galt für sie ein härterer Maßstab. Denn das Finanzamt sagte, diese Gruppen von Arbeitnehmern müssten keine Strafe fürchten, wenn sie gegen das Nutzungsverbot verstießen. Seit dem BFH-Urteil stehen sie mit allen anderen Angestellten auf einer Stufe und brauchen nicht besonders nachzuweisen, dass sie ihren Dienstwagen rein beruflich nutzen.