Zwingen Sie Ihr Finanzamt zum Anerkennen Ihrer Kosten!

vom 10. August 2007 (aktualisiert am 17. September 2017)
Von: Lutz Schumann

Liebe Leserin, lieber Leser,

das ist nur schwer zu verstehen: Der Bundesfinanzhof (BFH) als oberstes deutsches Gericht in Steuerfragen fällt ein steuerzahlerfreundliches Urteil, doch das Finanzamt erkennt Ihre geltend gemachten Kosten nicht an. Die lapidare Begründung: Die genannte BFH-Entscheidung dürfe nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus angewendet werden, das Bundesfinanzministerium (BMF) habe das Urteil mit einem so genannten Nichtanwendungserlass belegt.

Das kommt seit zehn Jahren immer häufiger vor: 1994 gab das BMF neun, 1997 zehn und 2006 über 40 solcher Erlasse heraus, mit denen es Urteile des höchsten Finanzgerichts außer Kraft setzt.

Selbst ein BFH-Richter wertete diese Praxis unter der Hand als Affront. Er erklärte die Verbissenheit der Finanzverwaltung mit der finanziellen Belastung, welche sich für die öffentlichen Haushalte ergeben könnte. Der namhafte verstorbene Kölner Steuerprofessor Günther Felix nannte das Vorgehen der Finanzverwaltung "zutiefst empörend und verfassungsunfreundlich".

Ich behaupte sogar, dass die Politiker und Beamten auf Dummenfang gehen! Sie hoffen, dass möglichst viele Steuerzahler aus Unwissenheit oder Bequemlichkeit keine Rechtsmittel einlegen und so zu viel Steuern zahlen. Denn würde jeder Betroffene Einspruch einlegen oder gar vor Gericht ziehen, kämen so viel Arbeit und Kosten auf die Finanzverwaltung zu, dass mit den Nichtanwendungserlassen ganz schnell Schluss wäre!

Deshalb hoffe ich, dass Sie und alle anderen Betroffenen so auf die Erlasse antworten, wie es sich gehört: Indem Sie sämtliche Rechtsmittel ausschöpfen, vom Einspruch gegen den Steuerbescheid bis hin zur Klage vorm Finanzgericht. Dort haben Sie beste Chancen. Denn für die Finanzrichter ist eine BFH-Entscheidung noch eine BFH-Entscheidung, sie halten sich in den meisten Fällen an deren Vorgaben. Die Praxis des BMF würde sich schnell als Verlustgeschäft erweisen.

Um Sie in Ihrem Kampf für Ihr Recht zu unterstützen, bietet Ihnen der Steuer-Schutzbrief einen neuen Service: eine Datenbank mit wichtigen Einspruchsgründen gegen Ihren Steuerbescheid.

Darin finden Sie entschiedene und offene Verfahren, meist vor dem Bundesfinanzhof (BFH), von denen Sie bei Ihren Einsprüchen profitieren können. Geben Sie die Aktenzeichen der Urteile an, um Ihr Finanzamt in seine Schranken zu weisen.

Mein Tipp: Wenn Sie Ihre Einkommensteuererklärung 2006 abgegeben haben, könnte Ihnen der Steuerbescheid schon bald auf den Tisch flattern. Prüfen Sie ihn genau. Denn mindestens jeder dritte Steuerbescheid ist falsch, wie der Bund der Steuerzahler (BdSt) schätzt. Legen Sie im Zweifelsfall vorsorglich Einspruch ein. Das ist völlig risikolos, sehr einfach, kostet Sie keinen Euro und zahlt sich meistens aus: Zwei von drei Einsprüchen gingen 2005 zugunsten der Steuerzahler aus.

Viel Erfolg beim Erkämpfen einer höheren Steuerrückzahlung wünscht Ihnen Ihr

Lutz Schumann

Lutz Schumann
Chefredakteur

P. S.: Um Ihren Aufwand noch mehr zu verringern, habe ich für Sie vier Musterschreiben für den Einspruch gegen den Steuerbescheid zusammengestellt.