Zumwinkel-Affäre treibt zu unnötigen Selbstanzeigen

vom 05. März 2008 (aktualisiert am 17. September 2017)
Von: Lutz Schumann

Als am Donnerstagmorgen, 14. Februar 2008, die Steuerfahnder mit großem Medien-Tamtam über den Ex-Postchef Zumwinkel herfielen, habe ich spontan an die Bankdurchsuchungen Ende der 80er Jahre gedacht. Damals liefen die Steufa-Aktionen ähnlich ab: Vorab wurden die Medien über die bevorstehende Durchsuchung informiert. Dann fielen die Steuerfahnder scharenweise im Blitzlichtgewitter der Pressevertreter über ihr "Opfer" her. Nach der Aktion lobten die Verantwortlichen aus Finanzverwaltung, Staatsanwaltschaft und Bundesfinanzministerium in vollmundigen Presseerklärungen die gefundenen Beweise und Erkenntnisse, stießen wortgewaltige Drohungen aus und kündigten neue Aktionen in der kommenden Woche an.

Auch im aktuellen Fall Zumwinkel kamen die Reporter und Fernsehmannschaften schon vor den Fahndern an der Villa im Kölner Nobelstadtteil Marienburg an. Diesmal sprach man sogar von über 700 Verdächtigen, die 3,4 Milliarden Euro an Steuern hinterzogen haben sollen. Abschließend empfahl kein Geringerer als Bundesfinanzminister Peer Steinbrück allen anderen Steuerflüchtlingen eindringlich, eine strafbefreiende Selbstanzeige abzugeben.

Lassen Sie sich nicht verängstigen!

Warum verschenkt der Finanzapparat ein ganzes Wochenende an Zeit, obwohl er doch für 4 Millionen Euro angeblich hoch aufschlussreiche Daten gekauft hat? Warum besucht er nicht bundesweit überraschend alle Verdächtigen? Darauf habe ich nur eine Antwort: Ähnlich wie bei den Bankendurchsuchungen vor 20 Jahren versprechen sich die Verantwortlichen auch diesmal mehr Erfolg von öffentlichem Krachmachen als von überraschenden Razzien.

Es gibt nur 2 Möglichkeiten: Entweder sind die "gekauften" Informationen aus Liechtenstein doch nicht so aufschlussreich, wie man der Öffentlichkeit gerne weismacht. Oder man ist sich in Berlin der brisanten Problematik dessen bewusst, auf welche zweifelhaft-legale Weise der Fiskus an sein belastendes Material gelangt ist. Deshalb möchte man alle Trickser und Steuerhinterzieher dazu bringen, sich selbst zu offenbaren. Auf diese Weise umgeht der Fiskus das Risiko, dass das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ihm verbietet, die Liechtenstein-Daten zu verwerten. Zudem müssen die Beamten nicht mehr zeitaufwändig ermitteln, wenn ihre "Kunden" alle notwendigen Informationen frei Haus liefern.

Wie auch immer die Sache ausgehen wird: Ich bin mir sicher, dass unsere Politiker und Fiskalbeamten auch diesmal wieder viel heiße Luft produziert haben, um vermeintliche Steuersünder aufzuspüren. Das war damals bei den Bankendurchsuchungen so und das ist heute nicht anders.

Daher mein Rat: Geben Sie keine vorschnelle Selbstanzeige ab, falls Sie in der Vergangenheit Steuern hinterzogen haben! Lesen Sie zuerst meinen Wegweiser durch das Minenfeld "steuerliche Selbstanzeige"! Außerdem finden Sie beim Steuer-Schutzbrief zwei Sonderartikel über die "geheimen" Informationsquellen des Finanzamts und über die Vorsorge und das richtige Verhalten gegenüber der Steuerfahndung.

Übrigens: Bei allen Diskussionen über die Steuerehrlichkeit der Manager und der Bundesbürger dürfen wir eines nicht vergessen: Bislang ist es Bundesbürgern keineswegs verboten, ihr hart erarbeitetes Geld im Ausland anzulegen. Ebenso wenig ist es verboten, alle sauberen Mittel zu nutzen, um Steuern zu sparen. Selbst die derzeit heftig kritisierten Stiftungen in Liechtenstein oder anderswo sind keine illegalen Schlupflöcher, sondern durchaus berechtigte Werkzeuge zum Versorgen von Angehörigen – vorausgesetzt, man versteuert schön brav seine Kapitalerträge in Deutschland.

Herzlichst, Ihr

Unterschrift Lutz Schumann

Lutz Schumann
Herausgeber und Chefredakteur

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