Steuererklärung mit einem Mausklick: Weiterhin ein Wunschtraum

vom 25. September 2013 (aktualisiert am 29. September 2013)
Von: Lutz Schumann

Liebe Leserin, lieber Leser,

die Überschrift "Mit fast einem Klick zur fertigen Steuererklärung" in der Tageszeitung "Die Welt" Anfang des Monats erregte mein Interesse. Sollte eine bahnbrechende Entwicklung in der Finanzverwaltung an mir vorbeigegangen sein? Sollte es für Steuerzahler ausreichen, nur noch den Computer einzuschalten, die Fianzamtsseite aufzurufen und schon auf dem Bildschirm die komplett ausgefüllten Einkommensteuerformulare zu sehen?

Leider nein. Die Steuererklärung auf Mausklick bleibt weiterhin ein Wunschtraum. Im Artikel der "Welt" geht es nur um die vorausgefüllte Steuererklärung, mit der die Finanzverwaltung das Besteuerungsverfahren ab 2014 vereinfachen will. Das Bundesfinanzministerium (BMF) ist zuversichtlich, dass alle Steuerzahler den neuen Dienst zum 1. Januar 2014 nutzen können.

Erleichterung nur bei den Standarddaten

Dieses Vorhaben ist in der Finanzverwaltung als "VaSt" bekannt und wurde 2011 von den Länderfinanzministern auf den Weg gebracht. Ab dem kommenden Jahr, also ab der Einkommensteuererklärung 2013, sollen Steuerzahler in den Genuss dieser Erleichterung kommen.

In die elektronischen Formulare werden nur die bei der Steuerverwaltung gespeicherten Daten automatisch eingetragen. Das sind:

  • Ihre Steuernummer,
  • Vor- und Zuname,
  • Ihre Adresse,
  • erhaltene Rentenzahlungen,
  • die im Vorjahr überwiesenen Beiträge zu Kranken-, Pflege-, Renten- und Lebensversicherungen und
  • von Ihrem Arbeitgeber bescheinigte Lohnsteuerdaten.

Alle andere Daten wie zum Beispiel Werbungskosten, Aufwendungen für haushaltsnahe Hilfen, Spenden, Sonderausgaben, Krankheitskosten, Kurkosten, außergewöhnliche Belastungen sowie Steuerberatungskosten etc. müssen Sie - wie in den Vorjahren - eigenhändig eintragen.

Falsche Daten gehen zu Lasten des Steuerzahlers

Mit den vorab eingetragenen Daten will die Finanzverwaltung uns Steuerzahlern die Arbeit erleichtern. Sehr löblich! Doch meiner Meinung nach leider keine richtige Erleichterung.

Man nimmt uns etwas Schreibarbeit ab, zumindest wenn Sie die Elster-Plattform der Finanzverwaltung nutzen. Die auf dem Markt erhältliche Steuer-Software übernimmt sowieso Ihre alten Daten.

Einen wirklichen Pluspunkt für uns Steuerzahler bietet der Service dadurch, dass nun sichtbar wird, welche Informationen das Finanzamt über uns gesammelt hat.

Im Gegenzug birgt diese Pseudo-Erleichterung eine große Gefahr. Denn mal wieder bleiben vor der Einführung viele Fragen offen:

  • Darf der Steuerzahler falsche Angaben aus der amtlichen Datensammlung einfach berichtigen oder muss er Änderungswünsche seinem Finanzamt umfangreich erklären oder dokumentieren?
  • Ist es vielleicht bereits Steuerhinterziehung, wenn der Steuerzahler einen Fehler übersieht und so eine zu hohe Steuererstattung erhält?

Ich befürchte, dass Fehler mal wieder zu unseren Lasten gehen. Deshalb mein Tipp: Nutzen Sie die bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten. Aber übernehmen Sie diese nicht einfach per Mausklick, sondern kontrollieren Sie sie anhand Ihrer Unterlagen genau.

Oder lassen Sie Ihre Steuererklärung komplett von Steuerberatern oder von Lohnsteuervereinen erledigen, zum Beispiel vlh.de. Fachleute kennen die Schwachstellen des fiskalischen Datenpools und die richtigen Argumente gegenüber dem Finanzamt. Zudem brauchen Sie sich nicht selbst mit den Tücken der Steuerformulare herumzuschlagen. Denn Stolperfallen gibt es auch in den vorausgefüllten elektronischen Steuerformularen noch zuhauf.

Übrigens: Die Finanzverwaltung bereitet sich momentan auf die Weiterverarbeitung elektronischer Belege vor. Dann brauchen Sie bei elektronischen Steuererklärungen keine Belege mehr per Post hinterherzuschicken. Das ist für mich eine richtige Erleichterung!

Bin nur gespannt, wie lange die Finanzverwaltung für die Umsetzung braucht.

Herzlichst, Ihr

Unterschrift Lutz Schumann

Lutz Schumann
Chefredakteur und Herausgeber