Richtige Steuersparmodelle werden rar

vom 22. Dezember 2006 (aktualisiert am 17. September 2017)
Von: Lutz Schumann

Liebe Leserin, lieber Leser,

die große Koalition hat letzte Woche entschieden: Es bleibt beim rückwirkenden Aus für die so genannten Wertpapierhebelfonds zum 1. Januar 2006. Diese Entscheidung leuchtet ein: Immerhin droht sonst ein Steuerausfall von mindestens 700 Millionen Euro. Haben Anleger doch allein in diesem Jahr in der Hoffnung auf Steuervorteile rund 800 Millionen Euro in diese Produkte gesteckt.

Das Steuersparmodell sollte so funktionieren: Bei der privaten Aufnahme von Krediten werden Zinsvorauszahlungen (Disagio) Steuern mindernd anerkannt. Wenn nun ein Anleger nicht-börsennotierte Anleihen kauft und dafür bei einem geringen Eigenkapitaleinsatz erhebliche Kreditmittel mit entsprechenden Zinsvorauszahlungen aufnimmt, ergeben sich steuerliche Verluste von bis zu 260 Prozent. Diese konnten Steuerzahler mit anderen, positiven Einkünften verrechnen und so viel Steuern sparen.

Experten halten die Streichung für verfassungswidrig. Doch die Berliner Koalitionäre beunruhigt dies nicht: Bis das Verfassungsgericht entscheidet, ziehen Jahre ins Land – dann sind andere für die Staatsfinanzen verantwortlich. Die meisten betroffenen Anleger werden eh den einfacheren Weg gehen, vom Vertrag zurücktreten und sich das Geld zurückzahlen lassen.

Die Alternativen für Last-Minute-Steuersparer sind rar: Bereits 2005 hat die Regierung den Abzug der Steuervorteile aus Beteiligungsmodellen wie Medien- oder Windfonds drastisch eingeschränkt. Eine verbleibende Option sind Altbausanierungen. Wer Gebäude kauft und saniert, die unter Denkmalschutz oder in städtebaulichen Entwicklungsgebieten stehen, kann 8 Jahre lang je 9 Prozent der Sanierungskosten bei der Steuer geltend machen; in den darauffolgenden 4 Jahren noch mal je 7 Prozent. Der Haken: Sanierungsobjekte zu akzeptablen Preisen sind ausgesprochen rar. Zudem besteht das Risiko, dass Finanzämter die Sanierung als "Steuerstundungsmodell" einstufen und den Steuervorteil streichen. Unklare Rechtskriterien lassen dem Fiskus viel Spielraum.

Klar dagegen ist: Zahlreiche Juristen und Steuerberatern suchen auch nächstes Jahr im Auftrag der Banken und Fondsgesellschaften mit Hochdruck neue Schlupflöcher im deutschen Steuerdschungel. Mal sehen, ob Sie fündig werden.

Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie schöne Weihnachtsfeiertage und ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2007, Ihr

Unterschrift Lutz Schumann

Lutz Schumann
Herausgeber und Chefredakteur