Kleinste Hoffnung, größte Ersparnis

vom 19. August 2011 (aktualisiert am 20. Oktober 2013)
Von: Lutz Schumann

Liebe Leserin, lieber Leser,

die harte Arbeit an einem Steuerinformationsdienst macht besonders viel Spaß, wenn man Recht bekommt vom obersten deutschen Finanzgericht, dem Bundesfinanzhof (BFH). Nicht, dass ich geklagt hätte oder auch nur irgendwie persönlich verwickelt wäre. Es geht eher darum, dass ich über Jahre hinweg versucht habe, meine Leser zu "verwickeln".

Schon als der Steuer-Schutzbrief noch gedruckt erschien und nicht im Internet, da empfahl ich Studenten und Azubis, sich nicht mit dem schwachen Sonderausgabenabzug für ihre Ausbildungskosten zufrieden zu geben. Egal, ob sie die verschärften Voraussetzungen von 2004 erfüllten. Egal, wie klein die Aussicht auf Erfolg war.

Jetzt entschied der BFH zugunsten der Studenten - und damit hätten Fachleute nicht unbedingt gerechnet. Vor allem das Bundesfinanzministerium hat's kalt erwischt. Vermutlich glühen gerade die Köpfe, wie sich der Schaden für die Staatskasse begrenzen lässt.

Das Sparpotenzial für Steuerzahler beträgt mehrere 1.000 Euro. Im entschiedenen Fall eines Piloten wahrscheinlich sogar über 10.000 Euro.

Auch wenn immer noch nicht klar ist, wie viel das Urteil Studenten letztlich bringt, so lautet das Fazit für mich jetzt schon: Nutzen Sie jede Möglichkeit, um Steuern zu sparen! Springen Sie auf jeden Zug auf, der halbwegs in die richtige Richtung fährt. Einsprüche gegen den Steuerbescheid kosten weder Zeit noch Geld. Deshalb lässt sich jeder noch so kleine Hoffnungsschimmer gefahrlos wahren.

Besonders freut mich übrigens, dass es sich hier um eine dicke Steuerersparnis für Berufsanfänger handelt. Also eine Klientel, die wegen ihres meist niedrigeren Verdienstes nicht gerade über nennenswerte "Gestaltungsmodelle" verfügt.

Also: Nutzen Sie Ihre Chancen. Ich helfe Ihnen gerne dabei und wünsche weiterhin viel Erfolg. Herzlichst, Ihr

Unterschrift Lutz Schumann

Lutz Schumann
Herausgeber und Chefredakteur

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