Finanzämter bei Kreditzinsen besonders ungerecht

vom 30. November 2012 (aktualisiert am 30. November 2012)
Von: Lutz Schumann

Liebe Leserin, lieber Leser,

die Finanzämter messen immer wieder mit zweierlei Maß: Wer Gewinn macht, muss Steuern zahlen, wer Verluste erleidet oder Kosten trägt, bleibt oft darauf sitzen. Steuerabzug? Abgelehnt! Vor allem Immobilienbesitzer erlebten in den vergangenen Jahren eine solche Ungleichbehandlung.

Vor kurzem entschied der Bundesfinanzhof zugunsten eines früheren Vermieters, bei dem der Verkaufserlös seiner Immobilie nicht reichte, um den Kredit abzulösen, den er für den Kauf aufgenommen hatte. Das Hypothekendarlehen lief also munter weiter. Das Finanzamt aber weigerte sich, die Kreditzinsen als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung anzuerkennen, obwohl diese eindeutig mit einer Gewinnerzielungsabsicht zusammenhingen.

Ärgerlicherweise beinhalten diese Fälle eine zweite Ungerechtigkeit: Wenn Selbstständige eine Maschine oder ein anderes Wirtschaftsgut auf Pump kaufen und später mit Verlust verkaufen, dürfen sie seit je her die Zinsen eines weiterlaufenden Kredits als Steuern sparende Betriebsausgaben absetzen.

Das "Uralt-Archiv" des Steuer-Schutzbriefs enthält mehrere (kurze) Artikel über ähnliche Fälle. Immer bekam der Ex-Immobilienbesitzer Recht. Aber immer musste er erst klagen. Ich bin mir sicher: Die Finanzämter wissen, dass sie vor Gericht verlieren werden. Sie wissen aber auch, dass nicht alle Betroffenen klagen werden. So rechnet es sich mehr als deutlich, aussichtslose und steuerzahlerfeindliche Prozesse einzugehen.

Mit Gerechtigkeit oder Dienst am "Kunden", wie der gemeine Steuerzahler serviceorientiert aufgehübscht wird, hat das nichts zu tun. Erwartet ehrlich gesagt aber auch kaum jemand.

Daher mein Tipp: Wenn Sie zum Geldverdienen einen Kredit aufnehmen, zum Beispiel über Easycredit, dann machen Sie immer auch die Kreditzinsen steuerlich geltend. Egal, ob vor, während oder nach Ihrer Gewinnerzielungsabsicht.

Sollte Ihr Finanzamt dies ablehnen, legen Sie Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid ein, verweisen Sie auf die entschiedenen Fälle zugunsten der Steuerzahler und erörtern Sie gegebenenfalls mit einem Steuerberater die Erfolgsaussicht einer Klage vorm Finanzgericht.

Wie immer wünsche ich Ihnen viel Erfolg beim Steuernsparen und - falls es nötig ist - beim Klagen gegen die Ungerechtigkeiten dieser Welt. Herzlichst, Ihr

Unterschrift Lutz Schumann

Lutz Schumann
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