Die Reichensteuer ab 1. Januar 2007 ist reine Augenwischerei

vom 12. Oktober 2006 (aktualisiert am 17. September 2017)
Von: Lutz Schumann

Liebe Leserin, lieber Leser,

am 1. Januar 2007 ist es so weit: Die "Reichensteuer" für Ledige mit einem Einkommen über 250.000 Euro und für Verheiratete über 500.000 wird eingeführt. Für diese Top-Verdiener steigt der Spitzensteuersatz um 3 Punkte auf 45 Prozent. Meiner Meinung nach sind die Einnahmeeffekte durch die Reichensteuer minimal. Die neue Steuer hat für mich nur symbolischen Wert. Da sich nur wenige Bürger unmittelbar berührt fühlen, ist die Steuer populär.

Nur etwa 60.000 Menschen sind nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes von der Reichensteuer betroffen, rund 1,2 Milliarden Euro Mehreinnahmen sollen in die Kassen des Bundes fließen. Um Selbstständige jedoch nicht zusätzlich zu belasten, sollen deren Gewinneinkünfte von der Reichensteuer ausgenommen werden. Das bedeutet konkret, dass gut verdienende Unternehmer (Personengesellschafter), aber auch Freiberufler wie Ärzte, Anwälte und Architekten nichts zu befürchten haben. Zusätzlich belastet werden gut verdienende Angestellte, Mieten und Kapitaleinkünfte.

Zudem haben viele Juristen Bauchschmerzen. Sie sind sich einig: Die geplante Regelung steht verfassungsrechtlich auf sehr wackeligen Füßen. Klar ist daher schon jetzt, dass Betroffene die Reichensteuer nicht klaglos hinnehmen werden. Ein weiterer Trost bleibt ihnen: Es gibt genügend Gestaltungsmodelle. Der "Steuer-Schutzbrief" recherchiert diese gerade in bewährter Weise zusammen mit namhaften Steuerexperten. Mehr dazu in der Ausgabe 12/2006.

Ich wünsche Ihnen ein angenehmes Wochenende, Ihr

Lutz Schumann

Lutz Schumann
Chefredakteur